Klage gegen Lenovo wegen "Microsoft-Steuer"

Der FreeBSD-Entwickler Poul-Henning Kamp hat in Dänemark Lenovo verklagt, weil sich das Unternehmen weigert, das auf einem Thinkpad vorinstallierte Windows Vista zurückzunehmen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 534 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der FreeBSD-Entwickler Poul-Henning Kamp hat in Dänemark Lenovo verklagt, weil sich das Unternehmen weigert, das auf einem Thinkpad vorinstallierte Windows Vista zurückzunehmen. Kamp hatte ein T400s gekauft und war bei der Inbetriebnahme aufgefordert worden, die EULA für Microsoft Windows zu akzeptieren. Der Text der EULA wies ausdrücklich darauf hin, dass sich der Anwender wegen einer Rückerstattung an den Hersteller wenden könne, wenn er Windows nicht benutzen wolle und die EULA daher nicht akzeptiert.

Lenovo weigerte sich auf Anfrage jedoch, den Preis für das Windows zu erstatten. Laut Lenovo habe der Kunde ein Bündel aus Hardware und Software gekauft; wenn er die Software nicht benutzen wolle, müsse er das Gerät komplett zurückgeben. Darauf wollte sich Kamp jedoch nicht einlassen – er habe nirgends bei Lenovo eine derartige Bedingung finden könne, erklärte er gegenüber heise open –, und verklagte Lenovo am gestrigen Donnerstag vor dem Gericht in Lyngby wegen Vertragsbruch. Bislang gibt es von Lenovo keine Reaktion auf die Klage.

Das dänische Recht sieht für Klagen mit geringem Streitwert eine besondere Prozedur vor, in der versucht wird, eine Einigung zu erzielen, ohne dass ein Urteil erfolgt. Kamp verweist auf Urteile in Frankreich und Italien, in denen HP und Acer verurteilt wurden, Notebook-Käufern den Preis für Windows und andere nicht gewünschte Software zurückzuzahlen.

Gegenüber heise open verwies Kamp auf einen speziellen Aspekt der Angelegenheit: Als Hauptentwickler von FreeBSD sei er auch ein mit Microsoft konkurriender Betriebssystemanbieter. Sollte das Gericht seiner Klage auf Vertragsbruch nicht stattgeben, stünde ihm auch noch das "gesamte Spektrum an Wettbewerbsregelungen der EU" zur Verfügung, um seine Ansprüche durchzusetzen. Er hoffe allerdings, dass es nicht dazu komme und sich die Angelegenheit jetzt schnell kläre. (odi)