Datenschützer: Zweites Anti-Terror-Paket von Schily geht zu weit

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, weist auf zahlreiche Verstöße gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit hin.

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Der aus dem Bundesinnenministerium stammende "Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus", den Telepolis bereits vor einer Woche enthüllte, stößt beim Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob auf erhebliche Bedenken. In einem Brief an das Innenministerium und die obersten Bundesbehörden, der Telepolis vorliegt, versichert Jacob, dass er ein "konsequentes Vorgehen" gegen den Terrorismus befürworte, dabei aber müssten die im Grundgesetz verankerte Prinzipien beachtet werden.

Kritik erhebt Jacob unter anderem gegen die vorgesehene Möglichkeit, dass das Bundeskriminalamt "Datenerhebungen bereits im Vorfeld eines Anfangsverdachts" durchführen dürfe. Das BKA könne überdies bereits jetzt Informationen über Personen speichern, die in der Vergangenheit weder Beschuldigte noch Tatverdächtige waren, bei denen aber der Verdacht besteht, sie könnten schwere Straftaten begehen. Dass Unternehmen wie Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikations- sowie Teledienste-Anbieter gegenüber dem Bundesverfassungsschutz auskunftspflichtig werden sollen, ist für Jacob nicht akzeptabel: "Meines Erachtens reichen Aufgaben und Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die an das Vorliegen eines Anfangsverdachts anknüpfen, aus."

Besonders gravierend sei die Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, da dazu keine gesetzlichen Voraussetzungen gegeben seien. Dem vorgesehenen Einsatz des umstrittenen IMSI-Catchers zur Überwachung der Handy-Nutzer erteilt der Bundesdatenschutzbeauftragte zudem eine grundsätzliche Absage, da "auch unbeteiligte Dritte betroffen" wären.

Mehr in Telepolis: Schily schießt weit übers Ziel hinaus. ((Stefan Krempl) / (fr)