Refiller warnt vor Folgen des Copyright

Ein in den USA wegen angeblicher Copyright-Verletzung verklagter Refill-Hersteller warnt, es könne ein "beunruhigender Präzedenzfall" geschaffen werden.

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Von
  • Tim Gerber

Der in den USA wegen angeblicher Copyright-Verletzung verklagte Refill-Hersteller Static Control warnt in seiner 41seitigen Klageerwiderung vor den möglichen Folgen seiner Verurteilung. Der Druckerhersteller Lexmark will mit seiner Ende 2002 eingereichten Klage vor einem US-Bezirksgericht erreichen, dass es Static Control untersagt wird, einen Chip für Lexmarks Tonerkartuschen nachzubauen. Der Chip sei geeignet, eine Kopiersperre in der Firmware der Drucker zu überwinden und daher nach Abschnitt 1201 des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) illegal. Die Vorschrift verbietet es, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.

Sollte sich Lexmark mit dieser Rechtsaufassung durchsetzen, so sei zu befürchten, dass künftig beispielsweise Autohersteller Ersatzteile oder Scheibenwischergummis mit Hilfe von Chips schützen und Konkurrenz durch Drittanbieter verhindern, heißt es US-Medien zu Folge in dem Schreiben. Das Copyright werde in diesem Fall überstrapaziert, soll ein hochrangiger Manager des Lexmark-Konkurrenten Hewlett-Packard geäußert haben.

Im Recht der Europäischen Union gibt es zwar eine entsprechende Urheberrechts-Regel, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verbieten soll. Andererseits verpflichtet die Elektronikschrott-Richtlinie in Artikel 4 die Mitgliedsstaaten, "geeignete Maßnahmen" zu ergreifen, "damit die Hersteller die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern". Weil sie damit vor allem Chips auf Tintenpatronen, wie etwa jene des Herstellers Epson im Auge hatte, nennen EU-Abgeordnete die Vorschrift liebevoll "Clever-Chip-Artikel".

Gut möglich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) letztlich zwischen Urheberrecht und Verbraucherschutz abzuwägen hat. Der britische EU-Parlamentarier Robert Goodwill, einer der Initiatoren des "Clever-Chip-Artikel", ist diesbezüglich zuversichtlich: "Die Hersteller haben keine Chance, den Artikel vor dem EuGH zu kippen. Dafür haben wir schon genug Präzedenzfälle aus der Automobilindustrie."

Lesen Sie dazu in c't: Verbrauchsmaterial wird zum Politikum in der Ausgabe 3/03, S. 30, und Wunschkonzert in der Ausgabe 4/03, die ab. 10. Februar am Kiosk erhältlich ist. (tig)