Kein Alleinvertretungsanspruch für Digital Rights Management

Intern haben sich die Kontrahenten für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovellierung offenbar auf pauschale Urheberrechtsabgaben für PCs und Multifunktionsgeräte geeinigt.

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Von
  • Richard Sietmann

Die anstehende zweite Stufe der Urheberrechtsnovellierung wird die bislang umstrittenen Rechtsgrundlagen für Pauschalabgaben auf PCs und Multifunktionsgeräte klären. In der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums (BMJ) haben sich die Vorstellungen der Gerätehersteller und der Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber offenbar insoweit angenähert, "dass es künftig nicht nur 'Digital Rights Management'-Systeme geben kann." Das berichtete BMJ-Ministerialdirektor Elmar Hucko gestern auf einer Veranstaltung des Erich Pommer Medieninstituts in Berlin.

Derzeit ist beim Landgericht München noch eine Musterklage der VG Wort gegen Fujitsu-Siemens zur Durchsetzung der 12 Euro Gebühr anhängig, die das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle in der Auseinandersetzung mit den PC-Herstellern als angemessen festgelegt hatte. Die überraschende Einigung der Kontrahenten in der Frage der pauschalen Urheberrechtsabgaben erklärt sich Hucko mit dem "Geiselnehmer-Effekt": "Wenn man erst mal zusammensitzt, bringt man sich nicht mehr so schnell um."

Übereinstimmung herrscht nach seinen Angaben jetzt darüber, dass die Abgabenpflicht nicht allein durch die Zweckbestimmung entsteht, dass Geräte "erkennbar zur Vervielfältigung genutzt werden". Zur Begründung des Vergütunganspruchs der Urheber soll es künftig ausreichen, wenn sich Geräte zum Anfertigen von Vervielfältigungen "eignen". Damit würden Urheberrechtsabgaben neben PCs auch für Multifunktionsgeräte fällig, die Drucker, Scanner und Fax in einem Gerät vereinen. Einschränkend werde dabei allerdings zu berücksichtigen sein, zu welchem Prozentsatz die Geräte in der Praxis tatsächlich zum Kopieren genutzt werden. Das ließe sich durch Markterhebungen feststellen.

Wenn es nach dem Ministerium geht, werden die Verbände künftig ihre Angelegenheiten weitgehend allein aushandeln. "Wir möchten im Gesetz nur noch regeln, dass es eine Vergütung gibt", erläuterte Hucko. Ansonsten wolle man die Festlegung der Details und die Höhe der Vergütung "an die Beteiligten delegieren". Allenfalls eine Begrenzung der Abgabe kann sich Hucko im Gesetz vorstellen: "Man kann nicht mehr als fünf Prozent vom Wert eines Gerätes belasten, weil das ökonomisch unsinnig wäre". Diese Deckelung solle auch für Multifunktionsgeräte insgesamt und nicht für jede einzelne Funktion gelten.

Das Bundesjustizministerium lässt sich gegenwärtig von den Fachvertretern der betroffenen Verbände Regelungsvorschläge zu strittigen Punkten erarbeiten, die in der ersten, im September in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle offen geblieben waren. Dazu gehört insbesondere das seitens der Musik- und Filmindustrie angestrebte Verbot digitaler Privatkopien, das auf den entschiedenen Widerstand von Informationswissenschaftlern und Verbraucherverbänden stößt. In diesem grundsätzlichen Konflikt zeichne sich keine Annäherung der Standpunkte ab, wie Hucko berichtete. Darüber werde der Bundestag entscheiden müssen. (Richard Sietmann) / (jk)