Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab

Gravenreuth-Anwalt Bernhard Syndikus mahnt den Betreiber des Portals emule.de für den Open-Source-eDonkey-Client eMule wegen einer angeblichen Markenschutzverletzung ab. Dieser will jetzt zum Gegenschlag ausholen.

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Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth die Begriffe "eMule" und "edonkey" für Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH", "edonkey" hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem eDonkey-Protokoll aufsetzt.

Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2. Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de, eine Abmahnung ins Haus. Für die Firstway Medien GmbH forderte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster auf, die Domain emule.de im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen verwechslungsfähig" seien. Es bestehe eine "Branchennähe bzw. eine Warenidentität". Die Abgabe der entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung forderte er bis zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.

Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später. Offensichtlich hat Syndikus oberflächlich recherchiert: Ihm ist wohl entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank des DeNIC nur ein Änderungseintrag war, weil emule.de den Provider gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals älter: Gegenüber heise online erklärte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei Sourceforge eingetragen ist.

Nun könnte die Abmahnung für Syndikus und seine Mandantin unangenehme Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger erklärte im Gespräch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erklärte er. Seiner Meinung nach sei in diesem Fall gleichgültig, ob der Domain-Name "emule" juristisch als Werktitel oder als Geschäftskennzeichen zu werten ist.

Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will. Die Unterlassungserklärung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite freemule.net ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden für die Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte Löschungsklage der Marke "emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51 Markengesetz."

In der Vergangenheit rief die Nähe des Rechtsanwalts Syndikus aus der Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit Popup-Fenstern intensiv Werbung für die Site emule-client.com gemacht. emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle" Download-Seite für das kostenlose Programm eMule zu sein. Tatsächlich aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool verhält. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben wird, lädt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5 KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.

Die Entwickler, die das eMule-Projekt tatsächlich programmieren und vorantreiben, ärgern sich über solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie plötzlich nach Lizenzcodes gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass wir da noch Support leisten müssen", beklagt sich Entwickler Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gefälschten Clients erläutert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten Deinstallation.

Verantwortlich für diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd., angeblich ansässig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist jene Firma, für die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie bereits erwähnt, für einen "Frank Dümpelmann" angemeldet. Dümpelmann war bis vor kurzem Geschäftsführer der Consiliere New Media GmbH, die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim ebenfalls in Wetter ansässigen 0190-Anbieters Global Netcom zum Geschäftsführer gebracht. Syndikus selbst war bislang für heise online für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu sprechen. (hob)