US-Gericht lässt "Do not call"-Liste zu

Ein Bundesgericht in Denver hat ein Urteil gegen die Liste aufgehoben, durch die sich Bürger vor ungewollten Werbeanrufen schützen können.

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Ein US-amerikanisches Gericht hat Einwänden gegen die "Do not call"-Liste widersprochen. Damit kann die Liste so wie sie im Sommer vergangenen Jahres von der US-Regierung initiiert wurde weiterbetrieben werden. In der Entscheidung (PDF) des 10th U.S. Circuit Court of Appeals in Denver heißt es, die Regierung habe ein gerechtfertigtes Interesse an der Do-not-call-Liste. Die Gebühren, die Televermarkter dafür zahlen müssen, seien angemessen. Die Petitionen unter anderem der Mainstream Marketing Services und der American Teleservices Association werden zurückgewiesen und die Urteile vom September aufgehoben.

Im September hatte ein Bezirksgericht in Colorado entschieden, die Do-not-call-Liste verstoße gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung. Zuvor hatte ein Bezirksgericht in Oklahoma befunden, die Federal Trade Commision (FTC) verfüge nicht über die nötigen gesetzlichen Kompetenzen, um eine solche Liste zu betreiben. Nun meint das Gericht, die Bürger sollten sich telefonisch ebenso schützen dürfen wie durch ein Schild an der Haustür, das Vertretern von einem Besuch abrät.

Beobachter meinen, das Urteil zu Gunsten der Do-not-call-Liste könne sich auch auf die Umsetzung des Gesetzes Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act (CAN-SPAM) auswirken. Es sieht vor, dass die FTC eine nationale "Do not E-Mail"-Liste ausarbeiten. Auch hier regt sich Widerstand der Vermarktungsfirmen. (anw)