Telekom-Beamter klagt erfolgreich gegen Versetzung in Jobagentur

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Telekom Mitarbeiter zwar auf andere Posten aber nicht in die Untätigkeit versetzt werden dürfen.

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Von
  • Mattias Hermannstorfer

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat die Regelung der Deutschen Telekom, Beamte im Zuge des Personalabbaus zur internen Job-Agentur Vivento zu transferieren, für unzulässig erklärt. Diese Maßnahme war mit den Gewerkschaften abgestimmt und ausserdem von Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg für rechtmäßig erklärt worden. Die Begründung des Frankfurter Gerichts lautet nun, dass Mitarbeiter zwar auf andere Posten, jedoch nicht in die Untätigkeit versetzt werden dürften. Die Klägerin, eine betroffene Beamtin, sollte sich nach Darstellung des Gerichts zweimal im Monat bei der Agentur melden. Gleichzeitig seien die Weiterbildungsmöglichkeiten zu gering und nur für Mitarbeiter mit konkreten Jobangeboten reserviert gewesen. Laut dpa ist diese Maßnahme für etwa 19.200 Beamte der Telekom bis zum Jahresende 2003 umgesetzt worden.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres war Kritik an Vivento laut geworden. Gewerkschaftsvertreter hatten moniert, dass von den 14.000 Telekom-Mitarbeitern, die zu Vivento versetzt wurden, erst 1800 in neue Jobs vermittelt worden seien. (mhe)