EU-Kommission für Banknoten-Kopierschutz

EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer meint, es sei nach Ansicht der Kommission "wichtig, dass dieser Abschreckungsmechanismus angewandt wird".

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Europäische Kommission hat sich für die Anwendung eines Kopierschutzes für Banknoten ausgesprochen. Die Europäische Zentralbank hat gemeinsam mit den G10-Zentralbankpräsidenten die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG) ins Leben gerufen. Die CBCDG will Industrie und Handel dazu bewegen, Techniken zu entwickeln und anzuwenden, mit denen die digitale Reproduktion von Banknoten verhindert wird.

Bei Industrie und Handel wirbt die CBCDG bereits um die freiwillige Unterstützung für die Integration von Fälschungsbekämpfungstechniken in Hard- und Softwareprodukten. Das von der CBCDG entwickelte System lässt es nicht zu, Bilder von Banknoten mit digitalen Reproduktionsgeräten anzufertigen. Einige der internationalen Geräte- und Softwarehersteller haben kostenlos erhältliche Systeme bereits in ihre Produkte integriert. So lassen bereits Adobe Photoshop CS und Paint Shop Pro 8 das Einlesen und Verarbeiten von Banknotenbildern nicht mehr zu.

Wie Haushaltskommissarin Michaele Schreyer nun auf die Anfrage von Gerhard Schmid, Vizepräsident des EU-Parlaments, mitteilte, sei es nach Ansicht der Kommission "wichtig, dass dieser Abschreckungsmechanismus angewandt wird". Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank habe die Kommission die Frage erörtert, ob man die Verwendung des Systems in digitalen Bildverarbeitungssystemen verbindlich vorschreiben solle.

Nachdem die Branche bis Dezember 2003 dazu Stellung nehmen konnte, bereitet die EZB derzeit eine "vorläufige Abschätzung" vor. Da die Kommission die Anwendung des Blockiersystems für "wichtig" erachtet und die EZB angesichts der Marktgröße den Abschluss einzelner Vereinbarungen mit allen betroffenen Unternehmen für "nicht praktikabel" hält, ist eine allgemeine Verpflichtung zur Integration des Banknotenfilters zu erwarten.

Die gemeinschaftsrechtliche Vorschrift würde die Hersteller dazu zwingen, so die EZB, die Fälschungsbekämpfungstechniken in alle Geräte, jede Software und sonstige Produkte zu integrieren, "die in der EU hergestellt, in die EU eingeführt oder innerhalb der EU vertrieben oder verkauft werden" und mit denen "Abbildungen erfasst, in Computersysteme oder aus Computersystemen übertragen oder mit denen digitale Bilder zum Zweck der Geldfälschung bearbeitet bzw. hergestellt werden können". Nach geltendem Recht dürfen in Deutschland Banknoten reproduziert werden, die mindestens doppelt beziehungsweise höchstens halb so groß sind wie das Original (PDF). (Christiane Schulzi-Haddouti) / (anw)