Gericht verzögert Napster-Klage gegen Bertelsmann weiter

Der Medienkonzern Bertelsmann bleibt von der Schadenersatzklage wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Musik-Tauschbörse Napster vorerst weiter verschont.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der Medienkonzern Bertelsmann bleibt von der Schadenersatzklage wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Musik-Tauschbörse Napster vorerst weiter verschont. Das berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Bundesverfassungsgericht habe das im Juli 2003 ergangene Zustellungsverbot um ein weiteres halbes Jahr verlängert, berichtet die Zeitung. Damit gilt das Verbot bis Anfang 2005. Die Kläger, darunter die Bertelsmann-Konkurrenten EMI und Universal hatten die Klage eingereicht, weil Bertelsmann die Musiktauschbörse übernehmen wollte und sie daher mit Millionenkrediten gestützt hatte. Der damit ermöglichte weitere Betrieb von Napster soll Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Ausmaß verursacht haben.

Bertelsmann hatte sich jedoch mit einem Eilantrag und einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung der Klage gewehrt, die nach US-Recht eine Prozessvoraussetzung und in Deutschland entscheidend für die spätere Anerkennung sowie die Durchsetzung des ausländischen Urteils ist. Der in den USA übliche, für deutsche Verhältnisse sehr hohe "Strafschadensersatz" verstößt zwar nicht generell gegen deutsche Rechtsstaatsprinzipien, hatte das Verfassungsgericht in früheren Verfahren bereits entschieden. Würden jedoch "Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", hieß es im Sommer 2003 in der Begründung des Gerichts für die Entscheidung. Das Hauptsacheverfahren der Verfassungsbeschwerde von Bertelsmann gegen die Zustellung der in den USA eingereichten Klage soll noch in diesem Jahr stattfinden. (wst)