Google-Börsengang läuft ohne Ausländer
Nur US-Amerikaner mit amerikanischer Steuernummer oder einer Sozialversicherungsnummer können an der Auktion um den Ersterwerb der Aktien teilnehmen.
Am Börsengang der US–Internetsuchmaschine Google können sich deutsche Privatanleger ebenso wenig beteiligen wie andere ausländische Anleger. Selbst die Eröffnung eines US-Depotkontos biete keine Chance, sich an dem umstrittenen Auktionsverfahren zum Ersterwerb der Aktien zu beteiligen, heißt es in einem Bericht des Handelsblatts. Wer mitbieten wolle, müsse eine US-amerikanische Steuernummer oder eine Sozialversicherungsnummer haben.
Nach Auskunft des deutschen Geschäftsführers des US-Onlinebrokers E-Trade, Dirk Piethe, sei sein Haus zwar in der Lage, solch eine Social Security Number für Kunden zu beantragen. Allerdings dauere es bis zu acht Wochen, bis die US-Behörden die Sozialversicherungsnummer zuteilen. Für den Börsengang ist es dann zu spät. E-Trade ist als eine der Emissionsbanken am Börsengang beteiligt. Auch die Deutsche Bank, die ebenfalls zum Konsortium der Emissionsbanken gehört, bestätigte dem Handelsblatt, dass es für Ausländer kaum eine Chance gibt
Google begründet den Ausschluss der Ausländer im jüngsten Börsenprospekt, der der US–Aufsichtsbehörde SEC vorgelegt wurde, damit, dass es zu umständlich gewesen wäre, sämtliche ausländischen Aufsichtsregeln zu berücksichtigen. (tol)