Europäischer Gerichtshof soll Flugdaten-Abkommen annullieren
Der Europäische Gerichtshof soll sich mit der umstrittenen Regelung zur Weitergabe von Flugdaten europäischer Fluglinien an US-Behörden befassen.
Der Europäische Gerichtshof soll sich mit der umstrittenen Regelung zur Weitergabe von Flugdaten europäischer Fluglinien an US-Behörden befassen. Das Europäische Parlament beantragte ein Schnellverfahren, sodass bereits in sechs Monaten eine Entscheidung vorliegen könnte. Das Parlament, das selbst keine Entscheidungsbefugnis in der Sache hat, beantragte die Annulierung des zur Zeit gültigen Abkommens, das die EU-Kommission im Dezember 2003 mit den USA ausgehandelt hatte.
Seit März 2003 müssen ausländische Fluglinien mit Flügen von und in die USA den US-Zollbehörden Online-Zugriff auf ihre Buchungssysteme gewähren. Die Daten von Kunden der Lufthansa, British Airways, Air France, Iberia und der niederländische KLM werden dort über mehrere Jahre aufbewahrt. Speziell die mehrjährige Speicherung wurde von Vertretern des EU-Parlaments scharf kritisiert. Im Oktober vergangenen Jahres verlangte das EU-Parlament schließlich einen Stopp der unbegrenzten Flugdatenweiterleitung in die USA.
Im Dezember 2003 einigte sich die Kommision mit den USA auf einen Kompromiss: Die US-Behörden erklärten sich bereit, Daten nur noch dreieinhalb anstatt sieben Jahre lang zu speichern. Die Anzahl der Datensätze pro Passagier hatten die Amerikaner von 39 auf 34 gesenkt. Auch diese neue Regelung, mit der sich jetzt der Europäische Gerichtshof befassen wird, ging Kritikern jedoch deutlich zu weit. So forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar bereits im Januar dieses Jahres vom Bundesbeauftragte politische Reaktionen seitens der EU. (dwi)