EU einigt sich mit USA über Speicherung von Flugpassagierdaten

Unter anderem wollen die USA die Daten nicht zur nationalen Verbrechensbekämpfung verwenden, sondern nur zur Terrorfahndung und gegen organisierte Kriminalität.

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Die EU-Kommission hat sich mit den USA über die Weitergabe von Flugpassagierdaten geeinigt. Die USA wollen die Daten nun für drei Jahre und sechs Monate statt für sieben Jahre speichern. Dreieinhalb Jahre solle auch dieses Abkommen gelten, falls es nicht verlängert wird, sagte Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein vor dem Ausschuss für Bürgerrechte des Europäischen Parlaments.

Die Daten werden nicht zur nationalen Verbrechensbekämpfung eingesetzt, sondern nur zur Terrorismusbekämpfung und gegen transnationale organisierte Kriminalität. Die USA hätten sich bereit erklärt, die Daten gemäß den Bestimmungen der EU zu behandeln und nach Ablauf der dreieinhalb Jahre zu löschen. Die EU darf die Umsetzung der Vereinbarungen überprüfen. Eine solche Einigung hatte sich bereits Anfang Dezember abgezeichnet. Die US-amerikanischen Behörden dürfen bei Verdacht nicht mehr ohne richterliche Erlaubnis Zahlungsbewegungen bei Kreditkarten oder den E-Mail-Verkehr eines Verdächtigen erforschen. Weiter habe die USA die Menge der einzelnen Angaben bei den zu speichernden Daten je Passagier von 39 auf 34 gesenkt.

Bolkestein lobte die "weise" Verhandlungsführung Tom Ridge, Leiter des Department of Homeland Security, und bezeichnet die Ergebnisse als sehr wichtig. Die Vereinbarungen betreffen nicht das Computer Assisted Passenger Pre-screening System (CAPPS II), das geplante Datensammel- und Kategorisierungssystem für Flugpassagiere, da dieses noch nicht vom US-Kongress abgesegnet worden ist. Über CAPPS II müsse später gesondert verhandelt werden.

Seit Anfang März 2003 wird in den USA ein Gesetz ausgeführt, das allen ausländischen Fluglinien mit Flügen in beziehungsweise aus den USA vorschreibt, ihr Buchungssystem für US-Zollbehörden zu öffnen. Im Oktober verlangte das EU-Parlament einen Stopp der unbegrenzten Flugdatenweiterleitung in die USA. Das EU-Parlament muss nun noch der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einigung mit den USA zustimmen. (anw)