Schweiz: GPS-Überwachung von Firmenwagen zulässig

Das Schweizerische Bundesgericht meint, wenn die Mitarbeiter nicht in Echtzeit und permanent überwacht werden, sondern erst nachträglich, darf die Firmenleitung per GPS kontrollieren.

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Schweizer Unternehmen dürfen ihre Außendienstmitarbeiter mit einem in Fahrzeugen eingebauten GPS-Lokalisierungssystems überwachen. Das Schweizerische Bundesgericht hat geurteilt, das verstoße nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, berichten Schweizer Medien. Allerdings dürften die Mitarbeiter nicht permanent in Echtzeit überwacht werden; das sei unverhältnismäßig.

In der Verhandlung vor dem Bundesgericht ging es um einen Fall aus der Westschweiz. Ein Unternehmen, das Feuerlöscher verkauft und wartet, hatte die Fahrzeuge seiner Techniker im Außendienst mit GPS ausgerüstet, um sie besser koordinieren zu können. Ein Mitarbeiter fühlte sich dadurch eingeengt und richtete sich an die arbeitsrechtlichen Aufsichtsbehörden des Kantons Genf. Diese verboten dem Unternehmen den GPS-Einsatz, wobei sie auf arbeitsrechtliche Bestimmungen verwiesen, die Überwachungs- und Kontrollsysteme verböten.

Das Unternehmen wandte sich daraufhin an das Bundesgericht in Lausanne. Dies meinte, wenn es um Sicherheitsaspekte oder um die Arbeitsplanung und -organisation gehe, seien solche GPS-System zulässig. Auch könne der Arbeitgeber nach vorheriger Information der Angestellten ihre Arbeitsleistung und -qualität kontrollieren. Die GPS-Überwachung sei dann nicht zulässig, wenn die Mitarbeiter das Geschäftsauto auch für private Fahrten verwenden dürften. Der Fall wurde nun an die Genfer Justiz zurückverwiesen. Sie muss nun überprüfen, ob die Überwachung nachträglich oder in Echtzeit erfolgt. (anw)