Urteil: Bei unwissentlicher Dialer-Nutzung muss nicht bezahlt werden
Nutzer seien zudem laut BGH nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, meint das Landgericht OsnabrĂĽck.
Internet-Nutzer müssen Kosten, die ohne ihr Wissen von Einwahlprogrammen (Dialern) verursacht werden, nicht bezahlen. Nach einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück seien derartige Manipulationen im Internet nicht ungewöhnlich. Nutzer seien zudem laut BGH nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, entschied das Gericht (Az.: 12 S 45/04) und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück auf. Dieses hatte zuvor dem klagenden Telekommunikationsanbieter Recht gegeben. (dpa) / (jk)