Hamburger Gericht weist Metaspinner-Klage gegen Google zurĂĽck
Zuvor war Google in einer einstweiligen VerfĂĽgung untersagt worden, die AdWord-Werbung mit der fĂĽr die metaspinner GmbH geschĂĽtzten Marke "Preispiraten" weiterhin fĂĽr die Website www.preispiraten.de zuzulassen.
Das Landgericht Hamburg hat die Klage der metaspinner media GmbH gegen die Suchmaschine Google in einem aktuellen Urteil ( AZ. 312 O 324/04) zurĂĽckgewiesen. Eine BegrĂĽndung liege noch nicht vor und werde erst in einigen Wochen erwartet, heiĂźt es in einer Mitteilung von metaspinner.
Dem Hauptsacheverfahren war eine einstweilige VerfĂĽgung vorausgegangen, in dem das Landgericht es Google verboten hatte, die AdWord-Werbung mit der fĂĽr die metaspinner GmbH geschĂĽtzten Marke "Preispiraten" weiterhin fĂĽr die Website www.preispiraten.de zuzulassen.
Gegen diese einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.11.2003 war Google nicht vorgegangen und hatte es auf ein Hauptsacheverfahren ankommen lassen. Während sich Google zu dem Urteil bislang nicht geäußert hat, sagte der Geschäftsführer der metaspinner GmbH, Christoph Berndt: "Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, wie wir unsere Marken vor solchen Übergriffen schützen können. Es ist nicht einsehbar, dass unsere unternehmerischen Initiativen durch eine solche Werbemethode unterlaufen, ausgenutzt und unsere Nutzer in die Irre geführt werden können." (tol)