Gericht: Altersverifikation mit ueber18.de nicht ausreichend
Das Landgericht Krefeld hat einen Porno-Anbieter im Web gestoppt: Das von diesem genutzte Kontrollsystem ueber18.de, das nur mit Personalausweisnummern und anderen leicht zu fälschenden Daten arbeitet, gewährleiste keinen wirksamen Jugendschutz.
Nach Ansicht des Landgericht (LG) Krefeld (Az.: 11 O 85/04) erfüllt das Altersverifikationsystem ueber18.de nicht die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Jugendlichen vor pornografischen Inhalten. Das Gericht hat mit seinem Urteil vom 15. September 2004 die vom Anbieter einer Pornoseite erwirkte einstweilige Verfügung gegen einen Wettbewerber bestätigt, der das Alterskontrollsystem ueber18.de nutzte. Der Konkurrent hat nun bis auf weiteres das Verbreiten von pornografischen Abbildungen im Internet, welche ausschließlich mit ueber18.de gesichert sind, zu unterlassen.
Die Verifizierung des Alters erfolgt bei ueber18.de lediglich ĂĽber die Eingabe einer Personalausweisnummer und einiger weiterer Angaben wie Postleitzahl und Bankverbindung. Eine weitgehend zweifelsfreie Authentifizierung, etwa mittels des ebenfalls umstrittenen Verfahrens PostIdent, ist nicht vorgesehen.
Das LG sah diese von ueber18.de angebotene Altersverifikation als nicht geeignet im Sinne des Paragrafen 4 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) an, um Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten im Web zu verwehren. Dieser Vorschrift zufolge dürfen pornografische Inhalte einer Website nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
In seinem Urteil führt das LG aus, dass zwar kein hundertprozentiger Schutz vor dem Zugriff Jugendlicher auf solche Inhalte gewährleistet werden kann, der Zugang jedoch durch die Errichtung eines "regelmäßig wirksamen Hindernisses" deutlich zu erschweren ist. Diese Anforderungen erfüllt das Altersverifikationsystem ueber18.de nach Ansicht des LG Krefeld nicht, da es durch Nutzung eines fremden Personalausweises zu leicht zu umgehen sei.
Damit schließt sich das LG Krefeld der Auffassung des LG Duisburg an. Diese steht zum Teil im Widerspruch zu einem Urteil des LG Düsseldorf, welches allerdings schon einen Wettbewerbsverstoß verneinte, ohne dass es die jugendschützenden Vorschriften näher prüfte. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus.
In einer anwaltlichen Stellungnahme gegenüber heise online betonte der Anbieter des Altersverifikationssystems, die Erodata GmbH, das Urteil beziehe sich lediglich auf die Versionen 1 und 2 seines Produktes, nicht jedoch auf die Version 3, die laut Ankündigung auf der Firmenwebsite demnächst vorgestellt werden soll. (Markus Schickore) / (hob)