Im Netz veröffentlichte Bundesfinanzhof-Urteile sind verbindlich
Das Bundesfinanzministerium stellt Urteile des Bundesfinanzhofs in MĂĽnchen neuerdings im Internet zur VerfĂĽgung.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) in München neuerdings im Internet. Die Finanzämter müssen die im Internet veröffentlichten Entscheidungen sofort anwenden, darauf macht das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg aufmerksam. Bislang galt dies erst nach dem entsprechenden Abdruck im Bundessteuerblatt. (dpa) / (jk)