Zahlreiche Pannen wegen Einsatz elektronischer Wahlmaschinen
In einem Wahlkreis in Ohio wurden bei der US-Präsidentschaftswahl nahezu 4000 Stimmen George W. Bush zugerechnet, obwohl lediglich 638 Wähler ihre Stimme abgaben.
Die diesjährigen Präsidentschaftswahlen in den USA sind kaum gelaufen, und schon häufen sich die Berichte über Unregelmäßigkeiten durch die Verwendung von E-Voting-Machines. In einem Wahlkreis in der Nähe von Ohios Hauptstadt Columbus beispielsweise sollen nahezu 4000 Stimmen dem Gewinner George W. Bush zugerechnet worden sein, obwohl lediglich 638 Wähler ihre Stimme abgaben. In North Carolina gingen mehr als 4500 Stimmen verloren, weil Wahlhelfer die Speicherkapazität eines Computers falsch eingeschätzt hatten.
In San Francisco, wo parallel zur Präsidentenwahl Kommunalwahlen stattfanden, versagte die elektronische Auszählung eines neuen Wahlsystems wegen eines Software-Fehlers komplett. Um spätere Stichwahlen zu vermeiden, hatten die Wähler hier die Möglichkeit, Rangfolgen von präferierten Politikern zu bilden. Die auf normalen Stimmzetteln abgegebenen Voten wurden eingescannt und sollten von einem Programm des Wahl-Software-Spezialisten ES&S ausgewertet werden. Hatte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, sollte die Software über Zweit- oder Dritt-Präferenzen trotzdem einen Gewinner ausweisen.
Wie der San Francisco Chronicle berichtet, informierte ES&S die Wahlleitung am Mittwoch selbst darüber, dass das Programm die Daten nicht wie vorgesehen tabellarisch ordnete und kombinierte. Bei einem Testlauf habe sich herausgestellt, dass Stimmen aus bisher unbekannten Gründen nicht gezählt wurden. Zwar gingen wegen der Verwendung normaler Wahlzettel keine Stimmen verloren, doch mussten in insgesamt vier Bezirken, wo keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichte, die Stimmen parallel per Hand ausgezählt werden.
Die Wahlbeobachtungskommission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat in ihrem Bericht zur US-Präsidentschaftswahl unterdessen das Fehlen verbindlicher und einheitlicher Zulassungsstandards für den Einsatz elektronischer Wahlmaschinen bemängelt. Insgesamt seien die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen aber ordnungsgemäß abgelaufen -- obwohl die Beobachter aufgrund fehlender bundes- oder einzelstaatlicher Regelungen nicht in allen Bundesstaaten Zugang zu den Wahllokalen hatten. (pmz)