Ruhe vor Klingeltönen in Irland

Die irische Regulierungsbehörde hat den Einsatz so genannter "Interceptor Base Stations" genehmigt -- damit lassen sich Handys in öffentlichen Einrichtungen stumm schalten.

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Die irische Regulierungsbehörde für Telekommunikation ComReg hat den Einsatz von intelligenten "Interceptor Base Stations" durch die drei Mobilfunk-Netzbetreiber im Land genehmigt (PDF). Diese Mobilfunksender geben sich gegenüber dem Handy als normale Basisstationen aus, stellen aber je nach Konfiguration nur bestimmte Anrufe durch. In jedem Fall müssen sie ausgehende Verbindungen zu Notrufnummern gestatten, erweiterte Listen freigeschalteter Rufnummern sind aber möglich. So soll in Kinos, Theatern, Gefängnissen, sensiblen Krankenhaus-Abteilungen und anderen öffentlichen Einrichtungen für Ruhe gesorgt werden. Jammer, die als Störsender bestimmte Frequenzen unbrauchbar machen, bleiben in Irland allerdings weiterhin illegal; allein schon ihr Besitz ist strafbar.

"ComReg versteht die Frustration und Unannehmlichkeiten, die durch unpassenden und gedankenlosen Einsatz von Mobiltelefonen unter bestimmten Umständen verursacht werden. Im Allgemeinen ist ComReg der Ansicht, dass [dies] vor allem eine Verhaltensfrage ist, die am Besten durch Erziehung der Öffentlichkeit und verbessertes Bewusstsein über die Handy-Etikette zu adressieren ist", schreibt die Behörde in ihrer Veröffentlichung. Eine mögliche Lösung seien Handy-Detektoren, die ein aktives Handy durch ein Blink- oder Audiosignal melden. "Gleichwohl könnten einige öffentliche Einrichtungen aktivere Maßnahmen erwägen, um die Nutzung von Mobiltelefonen in bestimmten Umgebungen zu verbieten." Aufgrund der neuen Regelungen ist es den Mobilfunk-Netzbetreibern nun gestattet, entsprechend modifizierte Basisstationen für ihr jeweiliges Frequenzspektrum zu errichten, sofern diese den internationalen Normen entsprechen. Jede Installation eines Interceptors muss der Regulierungsbehörde gemeldet werden.

Fast immer wird es sich dabei um Indoor-Anlagen handeln. Jede öffentliche Einrichtung, die an einer solchen Installation interessiert ist, muss sich mit jedem Netzbetreiber gesondert vertraglich einigen -- und auch die Kosten dafür tragen. Die Netzbetreiber, die nicht zum Abschluss solcher Verträge verpflichtet sind, scheinen jedoch kaum von den neuen Möglichkeiten angetan zu sein. Sie fürchten Image-Einbußen, wenn ihr Dienst als nicht funktionierend wahrgenommen wird. Die an den Beschränkungen interessierten Einrichtungen sollen vor Ort zumindest Hinweisschilder anbringen -- was Blinden und Sehschwachen allerdings wenig nutzen wird. Wer nämlich eine nicht freigeschaltete Nummer anzurufen will, oder eine wichtige Nachricht erwartet, hat im Empfangsbereich einer "beschnittenen" Basisstation Pech gehabt. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)