Schweiz und USA nähern sich bei Übermittlung von Flugpassagierdaten an
Im Gegensatz zur EU gewähren Schweizer Fluggesellschaften den US-amerikanischen Stellen bislang keinen Zugang zu ihren Passagierdaten.
Die Schweiz und die USA haben sich nach Angaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) im Streit über den Zugriff auf Passagierdaten im Luftverkehr angenähert. Die US-Regierung habe der Schweiz angeboten, den Datenschutz im selben Ausmaß wie gegenüber der EU zu gewährleisten. Dadurch verzichteten die USA ausdrücklich auf datenschutzrechtlich besonders sensible Informationen, teilte die Behörde mit. Im Gegensatz zu Airlines, die ihren Geschäftssitz in der EU haben, gewähren Schweizer Fluggesellschaften den US-amerikanischen Stellen bislang keinen Zugang zu ihren Passagierdaten.
Streitpunkt waren nach BAZL-Angaben vor allem geforderte Informationen über beanspruchte medizinische Versorgung oder besondere Essenswünsche der Passagiere. Die US-Behörden hätten zudem akzeptiert, dass die Schweizer Fluggesellschaften die Daten erst zugänglich machen, wenn die datenschutzrechtlichen Zusicherungen in schriftlicher Form vorliegen respektive wenn die beiden Staaten eine entsprechende Einigung geschlossen haben. Die Information der Passagiere über die Weitergabe der Daten werde auf jeden Fall vor Antritt des Fluges erfolgen. Von zentraler Bedeutung sei für die Schweiz auch die Einigung mit den USA, dass die Fluggesellschaften die Daten übermitteln und es keinen direkten Zugriff durch US-Behörden auf die Systeme der Unternehmen gebe. (pmz)