Infineon will Treuepflicht für Aktionäre verankern

Anlass für die Überlegungen seien unter anderem die Vorgänge um die Kapitalerhöhung bei KarstadtQuelle gewesen, gegen die Kleinanleger Klagen erwogen hatten, erklärte ein Infineon-Sprecher.

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  • dpa

Der Halbleiter-Konzern Infineon will auf seiner nächsten Hauptversammlung im Januar Treuepflichten für Aktionäre in seiner Satzung verankern. Damit sollten lediglich bestehende rechtliche Regelungen konkretisiert werden, sagte Infineon-Syndikus Markus Kaum am Freitag in München und begegnete damit der Kritik von Aktionärsschützern. "Wenn es einen Schadenersatzanspruch gibt, ergibt er sich aus geltendem Recht."

Anlass für die Überlegungen seien unter anderem die Vorgänge um die Kapitalerhöhung bei KarstadtQuelle gewesen, gegen die Kleinanleger Klagen erwogen hatten. Dabei seien Anleger im Boot gewesen, die bereits mehrfach als Initiatoren solcher Schritte in Erscheinung getreten seien, sagte Kaum. "Man fragt sich dann manchmal, ob es denen um alle Aktionäre geht, oder ob sie nicht Sondervorteile suchen."

Die Financial Times Deutschland hatte berichtet, dass in der Infineon-Satzung damit auch Schadenersatzpflichten für illoyale Aktionäre festgeschrieben werden sollten. Hintergrund sei die derzeitige Debatte um eine Aktienrechts-Reform. Anlegerschützer bezeichneten den Vorstoß dem Bericht zufolge als einen "Maulkorb für Aktionäre". "Ich habe höchste Bedenken. Das bedeutet Handschellen für die Anleger", sagte Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Ein Infineon-Sprecher wies die Kritik zurück. "Diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen." Genauso wie eine Aktiengesellschaft, ihre Kunden oder Lieferanten hätten auch die Anteilseigner bestimmte Pflichten, vor allem untereinander.

Mitte November hatte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) beschlossen. Das Gesetz soll es Anlegern erleichtern, im Namen der Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat zu klagen, falls diese ihre Sorgfaltspflichten verletzten. Dabei geht es aber nur um die Pflichten der Konzerne gegenüber ihren Aktionären. Dagegen seien die bestehenden Treuepflichten von Aktionären nicht schriftlich festgelegt, erläuterte Infineon. (dpa) / (jk)