CDU will Verfassungsschutz-Befugnisse in Sachsen-Anhalt ausweiten
Banken, Reiseveranstalter und Telekommunikations-Unternehmen sollen künftig Verfassungsschützern Auskunft geben. Wegen eines überproportionalen Anstiegs von Überwachungsmaßnahmen war Sachsen-Anhalt allerdings zuvor schon in die Kritik geraten.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt soll nach dem Willen von Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) mehr Befugnisse bekommen. Damit Verfassungsschützer künftig in der Vorfeldaufklärung die Geldströme, Reisebewegungen und Telefongespräche von Terror-Verdächtigen besser überwachen können, müssten Banken, Reiseveranstalter, Postdienstleister und Telekommunikationsunternehmen künftig dem Verfassungsschutz Auskunft geben, sagte Jeziorsky am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Magdeburg.
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der laut Jeziorsky noch vor der Sommerpause ins Parlament kommt, sollen die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes an die Rechte des Bundesamtes für Verfassungsschutz angepasst werden. "Das sind wichtige und neue Möglichkeiten, die wir dringend brauchen." Auch in Sachsen-Anhalt würden sich Menschen aufhalten, "die in diesem Bereich eine Rolle spielen", deutete Jeziorsky an.
Das Gesetz soll zudem den Schutz von Geheimdokumenten verbessern und Sabotageakte verhindern. Dafür seien bei Neueinstellungen in Behörden, die mit brisanten Unterlagen umgehen, künftig Sicherheitsüberprüfungen möglich. Gleiches gelte beispielsweise für Wasser- oder Stromversorgungsunternehmen, um dort Sabotageakte zu vermeiden. Die Erhebung und Nutzung solcher persönlichen Daten unterliegt laut Jeziorsky hohen datenschutzrechtlichen Standards.
Wegen eines überproportionalen Anstiegs von Überwachungsmaßnahmen war Sachsen-Anhalt allerdings zuletzt schon in die Kritik von Datenschützern und Rechtsexperten geraten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und ehemalige Oberstaatsanwalt Jörg van Essen beispielsweise hatte den Landtag in Magdeburg aufgefordert, sich für bessere parlamentarische Kontrollen bei der Anordnung von Telefonüberwachungen einzusetzen.
Nach Zahlen des Bundesjustizministeriums verzeichnete Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 einen Anstieg von 33,3 Prozent (236 Verfahren nach 177 Verfahren in 2002 ) bei angeordneten Telefonüberwachungen. Van Essen hält diese Entwicklung in besonderer Weise für erklärungsbedürftig, da in Sachsen-Anhalt bereits im Jahr zuvor ein deutlicher Anstieg der Verfahren um 36,2 Prozent (von 130 auf 177) registriert worden war. (pmz)