Informationen über gefährliche Produkte im Internet

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht im Internet Listen mit Produkten, die wegen technischer Mängel mit "Untersagungsverfügungen" versehen wurden.

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Von
  • dpa

Produkte, die wegen technischer Mängel eine Gefahr für den Kunden darstellen, werden mit so genannten "Untersagungsverfügungen" versehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Listen mit solchen Produkten online. "Wir veröffentlichen diese im Internet, sobald sie rechtsbeständig sind", sagt Hans-Jörg Windberg, wissenschaftlicher Direktor der Bundesanstalt in Dortmund.

Betrachten lassen sich die Produktlisten, in denen zum Beispiel Lampen, Haartrockner, Puzzlespiele oder Tretroller stehen, auf der BAuA-Website. Dort sind die Produkte und ihr Gefahrenpotenzial detailliert und bebildert beschrieben. Ausgesprochen werden die Untersagungsverfügungen allerdings nicht von der Bundesanstalt, sondern von den Gewerbeaufsichtsämtern, wie Windberg erläutert.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Produkte nachgebessert und die monierten Mängel behoben werden. Im Einzelfall sei es für die Verbraucher aber ratsam, sich beim Händler, Importeur oder Hersteller zu erkundigen. Theoretisch hat der Verbraucher auch die Möglichkeit, den Kaufpreis vom Hersteller zurückzufordern. "Ich schätze das aber nicht als zielführend ein", sagt Windberg. Böse Überraschungen könne unter Umständen vermeiden, wer vor dem Kauf eines auffallend günstigen Produkts nach der "Plausibilität des Preises" fragt. (dpa) / (pmz)