Vertragsbedingungen fĂĽr Sperr-Rufnummer publiziert
Der Sperr-Notruf soll das System der klassischen Notrufnummern 110 und 112 auf die Notfälle übertragen, in denen es um den Verlust von EC- und Kreditkarten, Handys sowie vertraulicher und privater Informationen geht.
Ab dem 1. Juli 2005 gibt es die bundeseinheitliche Sperr-Rufnummer 116 116, über die Kunden von Banken, Telekommunikationsunternehmen und möglicherweise bald auch Krankenkassen verlorene Karten sperren lassen können. Der Sperr eV. und die eigens für den Betrieb des 116 116-Dienstes gegründete Sperr Notruf GmbH haben jetzt einen Mustervertrag und ein Informationspaket zu dem auch vom Bundesinnenministerium unterstützten Service veröffentlicht.
Die Sperr-Rufnummer 116 116 hatte die Regulierungsbehörde Ende Dezember vergangenen Jahres an den Sperr e.V. vergeben. Der Sperr-Notruf soll das System der klassischen Notrufnummern 110 und 112 auf die Notfälle übertragen, in denen es um den Verlust vertraulicher und privater Informationen geht. Neben verlorenen EC- oder Kreditkarten können auch Handys, Mitarbeiterausweise, Tankkarten, Kundenkonten im Internet, Online-Girokonten, Remote-Access-Berechtigungen, digitale Signaturen, Mobile-Banking- und E-Mail Accounts sowie Kundenkarten mit Zahlfunktion gesperrt werden. Für die Zukunft nimmt das nicht-kommerzielle Unternehmen auch noch ganz andere Dinge ins Visier, darunter Personalausweise, Baumaschinen oder Autos.
Die Idee ist, dass über das zentrale Callcenter des Sperr-Notrufs der Anruf zum richtigen Callcenter der jeweiligen Bank oder des jeweiligen Telekommunikationsanbieters weitergeleitet wird. Zur Pflege der entsprechenden Kontaktdaten in der "Wissens- oder Vermittlungsdatenbank" müssen sich die teilnehmenden Unternehmen vertraglich verpflichten, ebenso wie zur Erreichbarkeit rund um die Uhr an jedem Tag der Woche -- ein Computer gilt dabei nicht, ein Mensch muss am anderen Ende der Leitung sein. Außerdem ist die Weiterleitung nur an normale Festnetznummern möglich, nicht an Sonderrufnummern.
Wer gleich die ganze Brieftasche verloren hat, wird nacheinander zu den verschiedenen Unternehmen weitervermittelt, laut dem Informationspaket passiert das automatisch nach dem Auflegen des ersten Sperr-Callcenters und nach einer entsprechenden Hinweisansage. Ist ein Callcenter in der Liste belegt, rückt es nach hinten. Der Anrufer bleibe so lange mit dem Sperr-Notruf verbunden, bis alle aufgenommenen Medien abgearbeitet beziehungsweise gesperrt seien, heißt es. Außerdem kann der Kunde sich jeweils zum Sperr-Notruf zurückgeben lassen; außerdem werden "Wiederanrufer innerhalb von 30 Minuten erkannt und können entsprechend bedient werden". Individuelle Angebote, etwa Sperren direkt im Vermittlungscenter der Sperr Notruf GmbH vorzunehmen beziehungsweise über dessen hauseigenen Callcenter abwickeln zu lassen, sind Verhandlungssache.
Im jetzt publizierten Vertragsentwurf werden die Verpflichtungen der Partner, die Datenschutzbestimmungen und, nicht zuletzt, die Preise festgelegt. 1,60 Euro haben Banken oder andere Unternehmen zunächst einmal pro Vermittlung zu zahlen, außerdem Verbindungskosten von 9 Cent pro Minute Gesprächsdauer zwischen dem Kunden und dem Callcenter, an das der Ruf weitergeleitet wird. Nach monatlichen Vorauszahlungen wird jeweils entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Eine Einrichtungsgebühr ist nicht vorgesehen, die Mitgliedschaft im Sperr eV. nicht notwendig. Wenn die Notrufnummer sich durchsetzt, werde der anteilige Fixkostenblock weiter sinken, ist sich der Sperr e.V. sicher. (Monika Ermert) / (jk)