Besserer Datenschutz bei grenzüberschreitender Kriminalitätsbekämpfung gefordert

Erleichterungen des Datenaustauschs für die Strafverfolgung könnten nur erfolgen, wenn europaweit ein hohes Datenschutzniveau garantiert wird, lautet der Konsenz der Europäischen Datenschutzkonferenz, die gestern in Krakau zu Ende ging.

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Von
  • Bernd Butscheit

Die Europäische Datenschutzkonferenz, die am gestrigen Mittwoch im polnischen Krakau zu Ende ging, hat sich in einer einstimmig angenommenen Entschließung für einen verbesserten Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung ausgesprochen. Da die Europäische Union zur Achtung der Menschen- und Grundrechte verpflichtet sei, könnten Erleichterungen des Datenaustauschs für die Strafverfolgung nur erfolgen, wenn europaweit ein hohes Datenschutzniveau garantiert wird, heißt es in einer Mitteilung des Bundesbeauftragen für den Datenschutz, Peter Schaar.

Dies gelte insbesondere, wenn der Zugriff für Strafverfolgungsbehörden auf Datenbestände in anderen Mitgliedstaaten eingeräumt wird. Zudem halten es die Datenschutzbeauftragten für dringend erforderlich, den europäischen Datenschutz umfassend und einheitlich für den öffentlichen und privaten Bereich zu regeln.

Die derzeitige Zersplitterung sollte durch möglichst einheitliche, für den Bürger leicht verständliche Vorgaben ersetzt werden, heißt es weiter. Nur so lasse sich das Grundrecht auf Datenschutz wirksam durchsetzen, das in der Charta der Europäischen Grundrechte und in der Europäischen Verfassung verankert ist. "Europa kann nur zusammenwachsen, wenn auch die Grundrechte mit Leben gefüllt werden. Wenn wir in Europa eine durch Grenzen unbehinderte polizeiliche Zusammenarbeit einführen wollen, muss auch ein entsprechend wirksamer europaweiter Datenschutz garantiert werden", betonte Schaar. (bbu)