Jugendmedienwächter zwischen Startschwierigkeiten und Beschwerdeflut

Die Kommission für Jugendmedienschutz gerät wegen der Vergabe eines Gutachtens zu Websperrungen, anderer Patzer und eines Rückstaus bei der Behandlung von Beschwerden zunehmend in die Kritik.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Andreas Schachtner, Chef der Bonner Intranet, mit der Abfassung eines technischen Gutachtens zur Möglichkeit von Websperrungen beauftragt. Schachtner brauchte im Prinzip nur seine Filterpilotstudie aus dem Jahr 2002 aus der Schublade ziehen und aktualisieren. Damals prüfte er zusammen mit den Unternehmen Bocatel und Webwasher und der Uni Dortmund, wie sich die Sperrverfügungen des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow realisieren ließen, und empfahl eine vom Konsortium entworfene, zentrale Filterlösung. Eine "Riesenmauschelei" sei die Vergabe des Gutachtens an Schachtner, so die Sichtweise von Insidern: Sie sei ohne Ausschreibung erfolgt und Bocatel-Chef Michael Schneider, selbst Mitglied des "alten" Filterkonsortiums, gehöre der KJM an.

Der Münchner Strafrechtsexperte Ulrich Sieber, den die KJM mit der Abfassung des juristischen Teils beauftragen wollte, hat angesichts der mangelnden Neutralität jedenfalls erst einmal abgewunken, sagen Beobachter hinter vorgehaltener Hand. Jetzt soll nachgebessert und ein zweites technisches Gutachten eingeholt werden. In der Lesart der KJM ist es dagegen so, dass das technische Gutachten noch keineswegs abgeschlossen war und Schachtner auch nicht allein daran arbeite. Grund für den Verzicht auf die Ausschreibung: Es handele sich um ein kleines Gutachten und nicht um eine große Studie.

Das Handling der Gutachten zu den juristisch hoch umstrittenen Sperrverfügungen gegen Internet-Provider ist der jüngste aus einer Serie von Patzern der noch jungen Behörde, die in Fachkreisen diskutiert werden. Die KJM wurde mit den aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (etwa das Jugendschutzgesetz,  JuSCHG, und für die KJM der Jugendmedienschutzstaatsvertrag,  JMStV) eingerichtet, die am 1. April 2003 in Kraft traten. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

Jugendschützer schütteln nun beispielsweise den Kopf darüber, dass nach über zwei Jahren Arbeit noch kein rechtliches Verfahren gegen Pornoanbieter im Netz bis zu Ende durchgefochten wurde. Kritiker, die vor einer Vermischung von Rundfunk und Internet-Aufsicht gewarnt hatten, sehen sich durch die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen privaten Selbstregulierungsorganisationen und der Aufsichtsbehörde KJM bestätigt. Noch immer fehlt zum Beispiel die endgültige Anerkennung einer Selbstregulierungsorganisation für den Bereich Telemedien -- zu deutsch für das Internet. In ihrem ersten Zwischenbericht schreibt die KJM zwar: "Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) wurde als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unter Auflagen und Bedingungen anerkannt." Dass aber über die Bedingungen und Auflagen zwischen KJM und FSM noch gestritten wird, behält die allgemein nicht sehr mitteilungsfreudige Behörde lieber für sich.

Bei der FSM gibt man sich zuversichtlich, dass mit den jüngst bei der KJM eingereichten Verfahrensvorschlägen alle Bedingungen erfüllt sind und der Anerkennung jetzt tatsächlich nichts mehr im Wege steht. Aber die von der KJM gemachten Auflagen lässt man aktuell noch vor Gericht überprüfen. Bei der Selbstregulierungsorganisation, die eigens ihre Satzung ändern musste, um der "regulierten Selbstregulierung" zu entsprechen, fand man manche Vorschrift einfach unpraktikabel. Für die Anerkennung habe das Gerichtsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung. Weitere Gerichtsprozesse sind durchaus nicht ausgeschlossen: Die Schwesterorganisation Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) streitet sich vor Gericht gerade mit der KJM darum, ob die Selbstregulierer Schönheitsoperations-Serien zu lax beurteilt haben.

In ihrem ersten Zwischenbericht räumt die KJM durchaus Startschwierigkeiten und einen "erheblichen Rückstau in der Behandlung von Einzelfällen" ein. Diese rührten allerdings vor allem von der Komplexität der Verfahren. Die KJM führt Verfahren gegen Anbieter nicht selbst durch, sondern gibt diese an die Landesmedienanstalten ab. Lieber, meint ein Beobachter, würde die KJM Pornoanbieter oder Neonazis selbst aufs Korn nehmen, doch dafür müsste der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert werden. Tatsächlich meldet die KJM an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf für den JMStV an. Ganz pessimistisch wird nach zwei Jahren etwa die Idee der Jugendschutzfilter beurteilt. Zwar wurde unter anderem der Filter von ICRA als Pilotprojekt zugelassen, der Zwischenbericht hält aber fest: "Das Konstrukt der Jugendschutzprogramme mit der Folge der Privilegierung einzelner Angebote hat sich jedoch nach intensiver und aufwendiger Beschäftigung in Teilen als nicht umsetzbar erwiesen."

In mancher Hinsicht klingt der Zwischenbericht der KJM durchaus auch selbstkritisch: "Eine wesentliche Verbesserung des Jugendschutzes im globalen Medium Internet kann durch Aufsichtsmaßnahmen der KJM in Einzelfällen nicht erreicht werden." Die Schlussfolgerung der KJM aus den Startschwierigkeiten gehen in Richtung mehr Kompetenzen und mehr Schultern, auf die die Arbeit verteilt werden soll. Da nicht zu erwarten sei, dass das Gros der Beschwerden "durch die anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle abgearbeitet" werde, sei es notwendig, den von der KJM eingesetzten Prüfgruppen Entscheidungskompetenzen zu verleihen. Auch möchte man das Modell Koregulierung von staatlicher Aufsicht und Selbstregulierung durch die Anbieter gerne auf internationalen Foren weiter bewerben. Flächendeckende Effekte in diesem Medium könnten nur durch die Entwicklung internationaler Standards und die Selbstbeschränkung der Anbieter erzielt werden, schreibt die KJM. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirkt das deutsche Modell angesichts der vielen Probleme allerdings noch nicht gerade wie ein Exportschlager. (Monika Ermert) / (jk)