Streit zwischen GEMA und Phonoindustrie über CD-Vergütung ist beigelegt
Eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts vom April ist inzwischen rechtskräftig.
Der Streit zwischen der Phonoindustrie und Komponisten und Textdichtern um die Vergütung von CDs ist beigelegt. Die Urheber bekommen demnach künftig nicht weniger Geld. Wie der Präsident der Verwertungsgesellschaft GEMA, Reinhold Kreile, am heutigen Mittwoch in München sagte, ist eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts inzwischen rechtskräftig. Dessen Schiedsstelle hatte Mitte April entschieden, dass die Phonoindustrie den bisherigen Mindestvergütungssatz nicht von 9 auf 6,6 Prozent vom Herstellerabgabepreis senken darf.
Damit sei ein kostspieliger Rechtsstreit vermieden worden, sagte Kreile. Der Erfolg sei für weitere Versuche, das Schutzniveau zu Gunsten kommerzieller Interessen auszuhöhlen, richtungweisend. Die Urheber werteten die Entscheidung als positives Signal auch für die anstehenden Verhandlungen bei der Lizenzierung im Online-Bereich, sagte Kreile weiter. Der 75-Jährige scheidet Ende des Jahres als GEMA-Chef aus. Sein Nachfolger soll 2007 Harald Heker werden, bisher Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. (dpa) / (anw)