USA: 25 Prozent Steuer auf Online-Pornographie vorgeschlagen

Ein Gesetzentwurf in den USA fordert zudem strengere Maßstäbe bei Altersverifikationssystemen für Seiten mit "adult content".

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Von
  • Monika Ermert

US-Politiker erwägen eine hohe Besteuerung von Online-Pornographie. In einem Gesetzentwurf unter dem Titel Internet Safety and Child Protection Act 2005 fordert die demokratische Senatorin Blanche Lincoln eine 25-prozentige Steuer auf Online-Pornographie. Die eingenommenen Steuern sollen laut Lincolns Entwurf, der heise online vorliegt, in vier Bereiche investiert werden: eine 24-Stunden besetzte Hotline beim US-Justizministerium, spezielle Task Forces für den Bereich Internetkriminalität gegen Kinder in allen Bundesstaaten, Forschungsgelder für rund ein Dutzend Unternehmen und Organisationen, die neue Schutztechnik für Kinder entwickeln, sowie Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit von Kindern im Netz.

Angesichts steigender Umsätze in der Online-Erotik-Branche sollen Millionenbeträge für die genannten Aufgaben ausgeschüttet werden. Laut einer in Kommentaren zu dem Gesetzentwurf zitierten Studie der konservativen Lobbyorganisation "Third Way" belaufen sich die Einnahmen im Bereich Online-Pornographie auf rund 14 Milliarden US-Dollar bei geschätzten 260 Millionen Erotik-Seiten. Der unter dem Titel "Der Pornostandard" angekündigte Bericht ortet die größte Nutzergruppe unter den 12- bis 17-jährigen Usern.

Die große Anzahl jugendlicher Nutzer veranlasste Lincoln allerdings offenbar zur zweiten zentralen Neuregelung in seinem Gesetzentwurf. Demnach sollen strengere Maßstäbe an Altersverifikationssysteme angelegt werden; diese sollen vor dem Erstkontakt mit Gratismaterial zum Einsatz kommen. Alle Altersverifikationssysteme müssen künftig von der Federal Trade Commission zertifiziert werden. Außerdem fordert die Abgeordnete als Auflage für Banken, Kreditkarteninstitute und Online-Payment-Abwickler, dass sie nur im Falle vorher erfolgter Altersverifizierung Transaktionen für Porno-Sites abwickeln dürfen. Wie die Überprüfung genau stattfinden soll, lässt der Gesetzesentwurf aber ebenso offen wie die genauen Anforderungen an die Altersverifikation.

Ein Vertreter von ICM Registry, von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) für den Betrieb des virtuellen Rotlichtbezirks .xxx auserkoren, äußerte kürzlich noch Erstaunen darüber, dass in Deutschland nach den Bestimmungen der Kommission für Jugendmedienschutz eine so genannte Face-to-Face-Überprüfung (Kontrolle der Identität mittels persönlichem Kontakt mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten) stattfinden muss. Auch ICM will die Anbieter innerhalb der xxx-Domain zum Einsatz von Altersverifikationssystemen anhalten, allerdings hat man nicht an eine Face-to-Face-Identitätsprüfung gedacht. Eine lückenloses Monitoring könne man aber nicht leisten. (Monika Ermert) / (jk)