Bundesnetzagentur steckt Rahmen für VoIP-Regulierung ab

Anstatt abschließende Regeln für Voice-over-IP festzulegen, verfolgt die Agentur einen "evolutionären" Regulierungsansatz und weitet die Nutzung von Ortsnetzvorwahlen in VoIP-Diensten deutlich aus.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice-over-IP (VoIP) veröffentlicht, die als PDF-Datei zugänglich sind. Zugleich hebt der Regulierer hervor, dass es zum jetzigen Zeitpunkt "weder zielführend noch möglich" ist, ein abschließendes Regelwerk für VoIP zu erstellen. Vielmehr gehe es beim jetzigen Stand der Entwicklung und Vermarktung von VoIP darum, einen "transparenten" und "verlässlichen" regulatorischen Rahmen für die Branche abzustecken. Hieraus erwartet die Agentur positive Wettbewerbsimpulse für den Telecom-Markt insgesamt.

Aus den insgesamt sieben heute veröffentlichten VoIP-Eckpunkten ragen jene zu Fragen der Rufnummernvergabe (Eckpunkt 1), Notruffunktion (Punkt 5) und Überwachung von VoIP-Telefonaten (Punkt 6) heraus. So stellt die Agentur klar, dass Ortsnetzrufnummern "technologieneutral" auch für VoIP-Dienste genutzt werden können. Künftig können auch solche VoIP-Anbieter Rufnummern beantragen, die selbst keine Internet-Zugänge anbieten. Auch wird es laut Regulierer keine Einschränkung der Nummerierung für Fälle der "nomadischen Nutzung" geben. Dieser Aspekt war lange umstritten und hatte unter anderem dazu geführt, dass die vormalige Regulierungsbehörde RegTP 032-Rufnummern geschaffen hatte, die als "nationale Teilnehmernummern" dienen sollen.

Die Notruffunktionalität ist laut Netzagentur ein wesentliches Merkmal der Sprachdienste -- unabhängig von der verwendeten Technologie. Anbieter leitungsvermittelter Telefonie hatten mögliche Übergangsregeln für VoIP-Anbieter schaft kritisiert, während die VoIP-Anbieter befürchten, dass die Diskussion um den "Röchelruf" ihr Geschäft abwürgen könnte. Nach dem Willen der Netzagentur sollte die Frage der Bereitstellung von Notrufmöglichkeiten hingegen "lösungsorientiert diskutiert" werden. So ist für den Regulierer die Option denkbar, VoIP-Anbietern, die ihren Service als Komplettersatz ("Subsitut") für den Telefonanschluss positionieren, strengere Notruf-Auflagen zu machen als jenen VoIP-Diensten, die als Ergänzung zur Festnetztelefonie dienen. Zu den Substitutionslösungen dürften vor allem VoIP-Angebote zählen, die auf einen Kundenanschluss per "Naked DSL" setzen, bei dem kein Telefonanschluss (weder analog noch ISDN) geschaltet ist. In Eckpunkt 3 wird deutlich, dass Wettbewerber der Deutschen Telekom in der Kombination von DSL-Zugang und VoIP eine große Chance sehen, dem Ex-Monopolisten Marktanteile streitig zu machen.

Zum Verlangen staatlicher Stellen nach Abhörmöglichkeiten für VoIP-Telefonate verweist im Eckpunkt 6 die Netzagentur auf die von ihr im Juli veröffentlichte Übergangsregelung. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind darauf basierende Vorkehrungen bis zum Ende des Jahres 2005 möglich. Um Rahmenbedingungen für die Zusammenschaltung von IP-Netzen (Eckpunkt 7) zu schaffen, hat der Regulierer eine Projektgruppe einberufen, die Mitte August zum ersten Mal getagt hat. Die Gruppe soll anhand eines Fragenkatalogs (PDF-Datei) die Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze untersuchen und anschließend mögliche Szenarien entwickeln.

Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur basiert auf einer Anhörung, die die vormalige Regulierungsbehörde RegTP Mitte 2004 durchgeführt hatte. Seinerseit waren nur wenige VoIP-Anbieter in Deutschland aktiv, inzwischen beträgt deren Zahl laut Agentur fast 40. Auswertungen der Befragung hat die Netzagentur -- jeweils als PDF-Dokument -- nach Themen beziehunsgweise Fragen geordnet veröffentlicht. Außerdem hat der Regulierer seine bisherigen und künftigen Aktivitäten zu VoIP in einem Aktionsplan zusammengefasst (PDF-Datei). (ssu)