ARD wehrt sich gegen Anti-Microsoft-Verfügung

Die Entscheidung, ob die Einblendung des Microsoft-Logos bei Umfrageergebnissen Schleichwerbung darstellt, ist auf nach der Wahl vertagt.

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Von
  • Oliver Diedrich

Der NDR hat Einspruch gegen eine vom Linux-Verband erreichte einstweilige Verfügung eingelegt, die es dem Sender verbietet, die Umfrageergebnisse von Infratest dimap mit dem Logo von Microsoft zu senden. Der Sender konnte erreichen, dass die Entscheidung der Streitfrage -- Stellt das Microsoft-Logo in der Wahlberichterstattung Schleichwerbung dar? -- erst nach der Wahl entschieden wird.

Laut einer Mitteilung des Linux-Verbandes habe der NDR vor Gericht argumentiert, dass Infratest Dimap für die Hochrechnungen urherberrechtlich geschützte Datenbanken und Grafiken der Firma Microsoft verwende. Der Linux-Verband hält dagegen, dass der Software-Hersteller nach dieser Argumentation ein Recht auf Nennung seines Namens im Zusammenhang mit allen mittels Microsoft-Programmen erstellten Werken haben müsste. (odi)