eBay-Erlös-Garantie: große Versprechungen, große Gefahren

Eine Bietergemeinschaft, die eBay-Verkäufern schon mit ihrem Namen extragroße Verkäufe verspricht, will ihre Mitglieder trotz der verbreiteten Ein-Euro-Startpreise vor unerwünscht niedrigen Auktionsabschlüssen schützen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Eine Bietergemeinschaft, die eBay-Anbietern schon mit ihrem Namen extragroße Verkäufe verspricht, will ihre Mitglieder trotz der verbreiteten Ein-Euro-Startpreise vor unerwünscht niedrigen Auktionsabschlüssen schützen. Die in der Dominikanischen Republik angesiedelte Firma gibt sich zwar auf ihrer Webseite äußerst seriös mit eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweisen auf geschützte Logos und Markenzeichen des Internet-Auktionshauses eBay, doch der wunschgemäße Eindruck, das Angebot sei von eBay abgesegnet, ist falsch.

Das Geschäftsmodell der im Ausland kaum angreifbaren Firma sieht vor, dass sich Kunden unter deren Verwaltung und nach Angabe ihres eBay-Nutzernamen und Passworts ein Konto anlegen, auf welchem sie dem Dienstleister per Bankeinzug oder Kreditkarte Gebühren für seine Bemühungen zukommen lassen. Diese Aktivitäten sehen vor, das der Betreiber unter den eBay-Namen seiner anderen Mitglieder auf Auktionen seiner Kunden Scheingebote bis zu einer im Voraus angegebenen Höhe abgibt, sodass eine Stunde vor Auktionsende der gewünschte Verkaufspreis erreicht wird. Außenstehende Käufer sollen dadurch zu höheren Gebotsabgaben überredet werden, zumal die Gebote im Namen zahlreicher Scheinbieter ein breit gestreutes, reges Interesse am Auktionsobjekt vorgaukeln. Bleibt ein Gemeinschaftsmitglied auf "seinem" Gebot sitzen, regeln die Geschäftsbedingungen der Firma, dass der vermeintliche Kaufinteressent nicht zur Abnahme des Objekts verpflichtet ist.

Der auf den ersten Blick verlockende Köder birgt indes gleich mehrere Haken, die beim Zuschnappen erhebliche Verletzungen verursachen könnten. Zunächst einmal kann sich jeder ausrechnen, wie sicher die eigenen Barschaften sind, wenn man eine Einzugsermächtigung an ein dubioses Unternehmen in der Karibik vergibt. Ähnlich liegen die Risiken, dass von dort aus der gute (eBay-Teilnehmer-)Name für beliebiges Schindluder missbraucht wird. Schließlich kann jedermann, der Benutzername und Passwort kennt, auch betrügerische Auktionen im fremden Namen einstellen und sich durch Passwortänderung sogar vor dem Eingreifen des Namensgebers schützen. Wenden sich danach geprellte Käufer an den vermeintlichen Betrüger, muss dieser nachweisen, dass er widerrechtlich seine Zugangsdaten herausgegeben hat. Ob ihm dies nun gelingt oder nicht – in der Bredouille befindet er sich so oder so.

Außerdem ist zwar fraglich, ob die Scheingebote prinzipiell gegen deutsches Recht verstoßen, aber allemal widerspricht das umrissene Vorgehen den eBay-Geschäftsbedingungen. In der Folge kann das Auktionshaus jeden der so organisierten Scheinbieter auf Dauer von seiner Handelsplattform ausschließen. Nach eigener Aussage bemüht sich eBay derzeit, die Website der Bietergemeinschaft vom Netz nehmen zu lassen; außerdem "prüfen [wir] derzeit Möglichkeiten, unsere Nutzer über die eBay-Website vor der Eingabe ihrer vertraulichen Daten in die fragliche Website zu warnen" erklärte eBay-Sprecherin Maike Fuest auf Anfrage. (hps)