Pflichtveröffentlichung von Handelsregisteranzeigen soll entfallen

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen vom 1. Januar 2007 an publikationspflichtige Unternehmensdaten im Internet abrufbar sein.

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  • dpa

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Anzeigen aus dem Handelsregister in Tageszeitungen soll ab 2007 entfallen. Nach einem am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen vom 1. Januar 2007 an publikationspflichtige Unternehmensdaten im Internet abrufbar sein. Damit sollen Mittelstand und Existenzgründer von Bürokratie entlastet und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Ob die Pflicht bis 2009 verlängert wird, müssen die Bundesländer entscheiden. Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG) muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Zum 1. Januar 2007 sollen dann unter unternehmensregister.de/ die Unternehmensinformationen abrufbar sein.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nannte den Entwurf einen Schlag gegen die Interessen von Bürgern und Mittelstand. Der Gesetzgeber wolle das breit genutzte, privatwirtschaftliche System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufgeben, erklärte der BDZV. Denn spätestens Ende 2009 sollen die Handelsregister-Informationen nach den Plänen nur noch über die staatliche Internet-Plattform erreichbar sein. Notwendig sei vielmehr eine Verknüpfung von gedruckter Information und Online-Inhalten, wie sie bereits von vielen Zeitungen angeboten werde, fordert der BDZV. (dpa) / (jk)