15.000 Euro BuĂźgeld gegen Internet-Anbieter wegen Posenfotos

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ahndet den Anbieter einer Bildergalerie mit Darstellungen minderjähriger Mädchen.

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  • dpa

Ein Internet-Anbieter muss 15.000 Euro wegen unzulässiger und jugendgefährdender Angebote im Netz zahlen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verhängte ein entsprechendes Bußgeld. Außerdem dürfe der Anbieter die Seiten der insgesamt 15 Angebote nicht weiter im Internet verbreiten. Mittlerweile liefen mehr als 40 Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter, erläuterte BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring.

Seit 2003 sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auch Angebote jugendgefährdend und unzulässig, die Kinder und Jugendliche in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" darstellen. Strafrechtlich ist dies zunächst nicht relevant.

Auch im betreffenden Fall hatte der Anbieter Bildergalerien mit so genannten Posenfotos minderjähriger Mädchen ins Netz gestellt. Es handele sich dabei nicht um Kinderpornografie, betonte die BLM. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Fotos den Voyeurismus von Menschen mit pädophilen Neigungen bedienten. Die Fotos der jungen Mädchen würden bereits in frei zugänglichen Vorschaugalerien und nicht nur im vermeintlich zugangsbeschränkten Mitgliederbereich gezeigt. Die Seiten präsentierten die Mädchen in objekthafter Weise und reduzierten sie auf eine sexualisierte Darstellung, die für Kinder und Jugendliche nicht natürlich sei.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte Ende November zwei Internetangebote mit Bußgeldern belegt, die Minderjährige "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. (dpa) / (anw)