Streit um eBay-Tools: einstweilige Verfügung größtenteils aufgehoben

Das Landgericht Hamburg hebt Teile der einstweiligen Verfügung gegen den Auswertungsdienst Bettercom.de wieder auf.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Online-Auktionshaus eBay musste vor dem Landgericht Hamburg beim Verfahren gegen den Auswertungsdienst Bettercom.de eine Niederlage einstecken. Das Gericht hob am 22. Dezember die gegen Bettercom.de im Oktober erwirkte einstweilige Verfügung in wesentlichen Punkten auf. Bis auf ein Angebot zur Konkurrenzbeobachtung sind deshalb alle Tools und Angebote von Bettercom.de wieder online verfügbar.

eBay war Anfang November gegen Bettercom.de vorgegangen, weil das Unternehmen mit der Auswertungder Daten von eBay-Seiten gegen Urheberrechte von eBay verstoßen und zusätzlich unnötigen Datenverkehr generiert habe. Der Anwalt von eBay kündigte an, Berufung gegen die Aufhebung der Verfügung einzulegen. Auch Bettercom.de will in Berufung gehen, damit auch das Konkurrenzbeobachtungs-Tool wieder online stehen kann. (Christiane Schulzki-Haddouti) (sha)