Urteil gegen Freenet wegen Telefonspam

Dem Hamburger Internetprovider droht nach einem Urteil wegen Telefonspams nun bei Wiederholung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise maximal sechs Monate Ordnungshaft.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
  • Mattias Hermannstorfer

Der Hamburger Internetprovider Freenet AG hat vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 30 C 807/05-87) eine Klage wegen unerlaubter Telefonwerbung anerkannt. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zur Unterlassung weiterer Anrufe "zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung". Für jeden weiteren Anruf bei dem Kunden droht dem Unternehmen nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft.

Freenet hatte einem seiner Internetkunden telefonisch ein kostenpflichtiges "Premiere-Paket" angeboten. Die Telefonnummer stammte aus den Kundendaten einer Internetzugangsanmeldung bei Freenet. Auf Rückfrage des Kunden hatte das Unternehmen erklärt, dass die Telefonwerbung bei laufender Geschäftsbeziehung zulässig sei.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen allerdings als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Daran ändert, anders als bei Post- oder E-Mail-Werbung, eine laufende Geschäftsbeziehung in der Regel genauso wenig wie eine in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Einwilligungsklausel. In jedem Fall wird die Post- oder E-Mail-Werbung, ebenso wie der Verkauf von Kundendaten an Dritte, unzulässig, wenn der Kunde dem widersprochen hat.

Der Kunde, Jonas Breyer, hatte erst vor kurzem auch die Verurteilung von Freenet wegen E-Mail-Spams durch das Amtsgericht Hamburg erreicht. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (mhe)