US-Urteil: Google-Cache verstößt nicht gegen Copyright-Gesetze
Ein US-Amerikaner war vor Gericht gegangen, um von dem Suchmaschinenbetreiber Schadensersatz einzuklagen, da Kopien seiner Webseiten im Google-Cache zu finden waren.
Der US-Amerikaner Blake A. Field ist vor dem District Court von Nevada mit seinem Versuch gescheitert, den Suchmaschinenbetreiber Google daran zu hindern, Suchergebnisse seiner Website im Cache zu speichern und verfügbar zu machen. Das berichten die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation. Diese begrüßen das Urteil, nach dem der Cache einem "fair use" im Sinne des Digital Millennium Copyright Act entspreche (PDF-Datei). Das Urteil sollte Google nach Meinung der EFF, die selbst nicht an dem Prozess beteiligt war, dabei helfen, Klagen gegen das Print Library Project abwenden zu können.
Der Autor und Rechtsanwalt Field hatte seine Klage im April 2004 eingereicht und warf dabei Google vor, seine Arbeit "Good Tea" kopiert und vertrieben zu haben. Später erweiterte der Kläger seine Vorwürfe, da noch mehrere seiner Veröffentlichungen im Google-Cache auftauchten, und forderte 2,55 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Das Gericht hielt Field unter anderem vor, er habe Google bereits seit Jahren genutzt und kenne die Cache-Funktion. Er habe auch gewusst, dass Google durch einen geeigneten Meta-Tag daran gehindert werden könne, eine Kopie einer Webseite anzulegen (<META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE">
). Zudem habe er seine zum Webauftritt zugehörige Datei robots.txt so gestaltet, dass seine Site von möglichst vielen Suchmaschinen indexiert wurde. Google hatte die Inhalte der Field-Website kurz nach Einreichen der Klage aus seinem Cache entfernt.
(anw)