Gericht erlässt wieder Haftbefehl gegen Internet-Unternehmer Falk

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg besteht weiterhin der dringende Tatverdacht, dass Falk "einen vollendeten Betrug in einem besonders schweren Fall" begangen habe. Trotzdem bleibt der 36-Jährige von der Haft verschont.

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  • dpa

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat wieder einen Haftbefehl gegen den wegen Betrugs angeklagten Internet-Unternehmer Alexander Falk erlassen. Allerdings bleibe der 36-Jährige weiter von der Haft verschont, teilte das OLG am Mittwoch in Hamburg mit. Das OLG hob damit nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft einen Beschluss des Hamburger Landgerichts auf.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen Falk im Dezember auĂźer Kraft gesetzt, weil es damals gegen ihn nur noch den Verdacht des versuchten Betrugs gesehen hatte. Die Verteidigung hatte dies als "Meilenstein" auf dem Weg zum Freispruch gewertet. Nach Auffassung des OLG besteht aber weiterhin der dringende Tatverdacht, dass Falk und seine Mitangeklagten "einen vollendeten Betrug in einem besonders schweren Fall" begangen haben.

Der 36 Jahre alte Falk und fünf Mitangeklagte sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Das OLG bezifferte den Mindestschaden für Energis am Mittwoch auf rund 47 Millionen Euro.

Falk war im April 2005 nach rund 22 Monaten unter strengen Auflagen von der Haft verschont und aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen worden. Unter anderem musste er eine Kaution in Höhe von 1,5 Millionen Euro hinterlegen. Insbesondere mit dieser Sicherheitsleistung könne "der weiterhin bestehenden Fluchtgefahr" begegnet werden, meinten die Richter des OLG. Daher bleibe der Angeklagte trotz des Haftbefehls weiter von der Haft verschont.

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(dpa) / (pmz)