Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
Eine Frankfurter Kanzlei verlangt vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de, Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird.
Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleich lautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.
Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.
Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen."
Das Verbraucherschutzforum Antispam.de erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtsprechung". (hob)