Bundesnetzagentur will Bitstrom-Zugang ermöglichen
Die T-Com soll dazu verpflichtet werden, den Konkurrenten diskriminierungsfrei ATM-Zugänge zum Endkunden bereitzustellen.
Die Bundesnetzagentur hat eine Anhörung zu einer geplanten Regulierungsverfügung (PDF-Dokument) gestartet, die die T-Com verpflichtet, Konkurrenten über ihren Backbone diskriminierungsfrei den direkten Zugang zum Kunden per ATM zu ermöglichen. Vertragskonditionen und Preise unterlägen dann der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Betroffene und interessierte Parteien haben nun einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Behörde stellte fest, dass die T-Com in diesem Berich marktbeherrschend ist, was eine zwingende Voraussetzung für das Regulierungsverfahren darstellt. Sollte die Verfügung so ergehen, erhielten die T-Com-Konkurrenten zusätzliche technische Möglichkeiten. Bislang sind diese gezwungen, Hardware in der Vermittlungsstelle zu installieren und Teilnehmeranschlussleitungen anzumieten, um Qualitätskriterien zu sichern, beipielsweise durch Priorisierung bestimmter Dienste. Mit dem ATM-Zugang können diese Anbieter ihr Netz wesentlich zentraler aufbauen. Während es mehrere tausend Ortsvermittlungsstellen gibt, beläuft sich die Zahl der Knoten des ATM-Backbone-Netzes nur auf 51. (uma)