Ermittlungen gegen Internetportal "LabourNet" eingestellt

Das Landgericht Bochum hatte die Durchsuchungen bei dem Internet-Portal, das sich als "Treffpunkt gewerkschaftlicher Linker" bezeichnet, bereits als rechtswidrig eingestuft, weil ihnen nur ein vager Verdacht zugrunde gelegen habe.

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Von
  • dpa

Gut ein halbes Jahr nach Durchsuchungen beim Bochumer Internetportal "LabourNet" hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung eingestellt. "Der Verdacht, dass Redakteure der Netzzeitung an einem gefälschten Flugblatt gegen die Hartz-IV-Reformen beteiligt waren, ließ sich nicht erhärten", sagte der Sprecher der Behörde, Wolfgang Dörsch, am heutigen Donnerstag. Das Landgericht Bochum hatte die Durchsuchungen bereits als rechtswidrig eingestuft, weil ihnen nur ein vager Verdacht zugrunde gelegen habe.

Im vergangenen Sommer war ein Flugblatt aufgetaucht, in dem unter dem Briefkopf der Bundesagentur für Arbeit eine Polemik gegen die so genannten 1-Euro-Jobs veröffentlicht wurde. Unter dem Text wurde auf die Internet-Adresse des Portals www.labournet.de verwiesen, die von linken Gewerkschaftern betrieben wird. Die Redaktion hatte jedoch stets jede Beteiligung an dem Flugblatt zurückgewiesen. Unterschrieben war der Text mit dem Zusatz "Paul Lafargue – LabourNet".

Das Landgericht stellte fest, dass es keinen Hinweis gebe, dass die Unterzeichner und Verantwortliche von "LabourNet" identisch seien. "Das konnte allenfalls ohne sachliche Grundlage vermutet werden", erklärten die Richter.

Für Redakteurin Mag Wompel ist der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft nur ein schwacher Trost. "Die Aktion hat für uns mehrere hundert Stunden zusätzlicher Arbeit und mehrere tausend Euro Kosten verursacht", sagte Wompel. "Der Schaden durch den Vertrauenverlust unserer Informanten lässt sich nicht in Zahlen erfassen." (dpa) / (jk)