Wachsender Widerstand gegen die geplante Urheberrechtsnovelle
Ein Papier der SPD-Fraktion fordert die Union auf, sich bei der "Bagatellgrenze" für Privatkopien zu bewegen; eine "technikneutrale" Nutzung von Inhalten soll möglich werden. Weiter umkämpft sind auch die Kopierregeln für die Wissenschaft.
In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Unmut über den heftig umstrittenen Beschluss des Bundeskabinetts zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Vor allem für die Nutzer hält der so genannte 2. Korb der Novelle noch zu wenig bereit, zeigen sich immer mehr sozialdemokratische Abgeordnete besorgt. "Wir werden genau auf die Verbraucherrechte beim Urheberrecht achten", verspricht in diesem Sinne ein heise online vorliegendes Fraktionspapier aus der Feder des Parlamentariers Ulrich Kelber. "Insbesondere würden wir uns freuen, wenn der Koalitionspartner CDU/CSU sich bei der von allen Experten befürworteten Bagatellgrenze bei den Privatkopien endlich bewegen würde."
"Wir sollten auch prüfen, ob wir dem Urheberrecht nicht eine Urheberpflicht gegenüberstellen sollten", heißt es in dem Papier weiter. Die SPD-Fraktion denkt dabei an eine "Verpflichtung, die Nutzung der erworbenen Inhalte technikneutral zu ermöglichen". Sie knüpft damit an den gegenwärtigen Entwurf des Parlaments in Frankreich zur dortigen Urheberrechtsrevision an. Dieser sieht eine relativ weite Interoperabilitätsklausel vor. Demnach sollen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben müssen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.
Zuvor hatte der medien- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, bereits seinen Unmut über die im Regierungsentwurf enthaltenen Klauseln zur wissenschaftlichen Informationsversorgung sowie über den Wegfall der vom Bundesjustizministerium zunächst geplanten P2P-Bagatellklausel geäußert. Letztere sollte die gegenwärtige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern gesetzlich verankern und das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl für den privaten Gebrauch straffrei stellen.
Der Streit um die künftigen Kopiermöglichkeiten für Forscher und professionelle Wissensvermittler droht derweil zu eskalieren. So warnt das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft den Börsenverein des Deutschen Buchhandels vor einer "Enteignungskampagne". Stein des Anstoßes für die Verleger sind zwei Normen aus dem Regierungsentwurf, wonach es Bibliotheken, Archiven und Museen künftig gestattet sein soll, ihre Bestände auch digital in den eigenen Räumen gegen eine angemessene Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ferner sollen Fachinformationsdienste der Bibliotheken wie subito Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn Verlage kein eigenes Angebot machen.
Während den Wissenschaftsvertretern diese Möglichkeiten nicht weit genug gehen und sie eine Verdorrung der Forschern und Studenten zugänglichen Wissensallmende fürchten, geht der Börsenverein angesichts der im Raum stehenden Regelungen von einer "Enteignung" der Verlage aus. Mit der "absurden Polemik" vergisst die Buchhandelslobby aber laut dem Aktionsbündnis, dass Bibliotheken "ein kostenfreier Marketingpartner für sie" seien. Eine aktuelle Studie der Stiftung Lesen habe ergeben, dass aktive Bibliotheksbenutzer neun Bücher im Jahr kaufen. Wer nicht in Bibliotheken geht, erwirbt dagegen statistisch gesehen nur 1,1 Bände. Abgesehen davon seien es vorrangig oder exklusiv die Bücherhallen, welche die sich ständig verteuernde wissenschaftliche Fachliteratur erwerben. Privatpersonen könnten diese gar nicht mehr bezahlen. Das Bündnis beklagt ferner, dass Verlagen quasi ein Monopol beim Kopienversand und so bei der Versorgung der Wissenschaft mit schnell benötigten elektronischen Informationen zu beliebigen Marktpreisen eingeräumt würde.
In die Auseinandersetzung haben sich inzwischen weitere Organisationen eingeschaltet. So moniert etwa die Initiative Schulen ans Netz, dass die Belange von Bildungseinrichtungen vom 2. Korb der Novelle völlig ignoriert würden. Konkret kritisiert Ulrich Sieber, Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, dass die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule in dem Gesetzentwurf fehle. Das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht muss seiner Ansicht nach gewahrt werden. Dazu würden "klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen" gehören.
Auch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften weist auf die "weiterhin bestehenden Bedenken gegen die derzeitige Form der Neuregelung hin". Die sich abzeichnende Linie setze einen deutlichen Akzent auf die kommerzielle Verwertung durch Verlage. Selbst "bislang unbekannte Nutzungsrechte" könnten diesen automatisch zufallen. Der notwendige elektronische Zugriff der Öffentlichkeit auf Forschungsergebnisse sei damit nicht sichergestellt. Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Herausgeber bleibe unberücksichtigt: Hätten Erstere ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, sei nicht einzusehen, dass einem Dritten zusätzliche digitale Nutzungs- und Verwertungsrechte erwachsen sollten. Dies gelte umso mehr, als Forschungseinrichtungen Verlagen oftmals finanzielle Unterstützung durch Publikationszuschüsse zukommen lassen würden.
Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den GesetzesentwĂĽrfen und -texten):
(Stefan Krempl) / (jk)