Microsoft muss nur "direkten Käufern" Entschädigung zahlen

In einem privaten Sammelklageverfahren bestätigte ein Berufungsgericht vorinstanzliche Entscheidungen.

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US-amerikanische Windows-Nutzer, die ihr Betriebssystem nicht direkt bei Microsoft erworben haben, können den Softwarehersteller nicht wegen Verstoßes gegen Anti-Kartellgesetze zur Verantwortung ziehen und Entschädigungszahlungen verlangen. Das hat nun ein Berufungsgericht in Richmond, Virginia, entschieden (PDF-Datei). Es bestätigte damit Entscheidungen in den Jahren 2001 und 2004 zu privaten Sammelklageverfahren, in denen Microsoft überhöhte Preise vorgeworfen wurden.

Nach Ansicht der Kläger hatte Microsoft sein Monopol genutzt, um überhöhte Windows-Preise zu verlangen. Aufgrund der juristischen Tatsachenfeststellung von Richter Thomas Penfield Jackson im US-Kartellverfahren gegen Microsoft waren diverse Sammelklagen in den USA eingereicht worden. Einige dieser Klagen wurden abgewiesen, andere resultierten in einer außergerichtlichen Einigung. Die Kläger erhielten in diesen Fällen stets als Ausgleich Gutscheine, mit denen sie Hard- und Software einkaufen konnten. Ein Teil der nichteingelösten Gutscheine werden Schulen im jeweiligen US-Bundesstaat zur Verfügung gestellt.

Mit der jetzigen Entscheidung bleiben dem Softwarekonzern laut Medienberichten Entschädigungszahlungen in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar erspart. Microsoft hatte sich in den Verfahren mit den Klägern auf eine Zahlung von insgesamt 1,1 Milliarden US-Dollar geeinigt. Einige Kläger, darunter Sun Microsystems und Netscape, waren mit der Einigung aber nicht einverstanden. Sie begründeten ihren Einspruch unter anderem damit, Microsoft verkaufe nicht jedem seine Lizenzen direkt. Daher sei der Abschluss eines EULA (End User License Agreements) zwischen den Klägern und Microsoft als entscheidende wirtschaftliche Transaktion zu werten, auch wenn diese über Zwischenhändler oder OEMs (Original Equipment Manufacturer) verkauft worden sei. Die Richter sahen hingegen als maßgeblich an, dass die Käufer den Preis für die Lizenzen an die OEMs oder Händler entrichtet haben, nicht aber an Microsoft direkt. (anw)