WDR-Rundfunkrat fordert freien Zugang zu allen neuen Digitaltechnologien
Um die Programme der Allgemeinheit frei und unverschlüsselt anbieten zu können, müssten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen.
Der Rundfunkrat des WDR hat sich für eine freie und unverschlüsselte Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch über neue Digitaltechnologien ausgesprochen. Konkret nannte das Gremium die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer sowie per IPTV über Breitband-Datennetze. Ratsvorsitzender Reinhard Grätz wies darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer "der wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des Rundfunks" sei. Da die Bedeutung der traditionellen Verbreitungswege abnehme, müssten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und unverschlüsselt anbieten zu können.
Kritisch bewertet der Rundfunkrat vor allem die geplante Überarbeitung wichtiger europaweiter Regulierungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Dem Vorhaben der EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen, erteilte das Aufsichtsgremium eine Absage: "Rundfunkfrequenzen müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben."
Die ARD forderte der Rat auf, am Grundsatz des freien Informationsflusses festzuhalten und die Verschlüsselung der Programme – wie vom Satellitenbetreiber ASTRA angestrebt – abzulehnen. Auch hält das Gremium einen "wettbewerbsoffenen Endgeräte-Markt" für alle digitalen Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Die zunehmende Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern – etwa wenn die Telekom Internet-Rechte an der Fußball-Bundesliga erwirbt – führe zu "wichtigen medienpolitischen und -rechtlichen Herausforderungen".
Kritik äußerte der Rundfunkrat auch an der staatsvertraglichen Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Diese Deckelung erweise sich als "zunehmende Beschränkung". Dadurch werde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im "Zeitalter der Globalisierung der Medien" erschwert, einen "chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern". Bei der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages solle von dieser Begrenzung deshalb abgesehen werden. (pmz)