Landesmedienanstalt will Werbung für private Sportwetten nicht verbieten

Die bayerische Staatsregierung hält Privatanbieter wie betandwin.de für illegal. Betroffen wäre vor allem das Deutsche Sportfernsehen (DSF), das einen guten Teil seiner Werbeeinnahmen durch Spots für den privaten Online-Wettanbieter erzielt.

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  • dpa

Trotz der Vorgabe der bayerischen CSU-Staatsregierung will die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Werbung für private Sportwetten vorerst nicht verbieten. Der Medienrat sprach sich am Freitag in München gegen einen solchen Alleingang aus. Stattdessen solle das Gespräch mit ARD, ZDF und Landesmedienanstalten am 3. Juli abgewartet werden, um zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen, teilte die BLM mit.

Die Staatsregierung hatte gefordert, Werbespots für private Wettanbieter vom 1. Juli an zu unterbinden. Betroffen wäre vor allem das in München ansässige Deutsche Sportfernsehen (DSF), das einen guten Teil seiner Werbeeinnahmen durch Spots für den privaten Wettanbieter betandwin erzielt. BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring hatte sich gegen die Vorgabe der Regierung von Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) massiv gewehrt.

Der Medienrat erwartet jetzt, dass die Staatsregierung der BLM einen Aufschub einräumt. In dieser Zeit soll eine gemeinsame Marschroute in den Bundesländern erreicht werden. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich dafür ausgesprochen, um eine Ungleichbehandlung einzelner Medien und damit Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Der Medienrat, das Aufsichtsgremium der BLM, begrüßte diesen Beschluss. Staatskanzleichef Eberhard Sinner (CSU) wiederum begrüßte, dass sich der Medienrat hinter den Beschluss der Ministerpräsidenten gestellt habe.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende März, das die Möglichkeit privater Sportwetten eingeschränkt hatte, gleichzeitig aber festhielt, dass das staatliche Wettmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat die Glücksspielsucht glaubhafter als bisher bekämpfe. Die CSU-Staatsregierung hält deshalb Privatanbieter wie betandwin für illegal.

Das Augsburger Verwaltungsgericht bestätigte unterdessen die Anordnung zur Schließung von 20 Sportwettenbüros. Die Richter kamen nach summarischer Prüfung zu dem Ergebnis, bei dem Vermitteln von Sportwetten an einen im europäischen Ausland ansässigen Veranstalter handle es sich um die Veranstaltung eines strafbares Glücksspiels. Das Vermitteln von Sportwetten ins europäische Ausland über das Wettbüro der Antragsteller erfolge ohne die erforderliche Erlaubnis.

Nach Angaben des Innenministeriums sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bayern rund 400 private Wettbüros verboten worden. Etwa 50 haben ihren Betrieb eingestellt, die anderen kämpfen auf dem Rechtsweg um ihre Existenz. (dpa) / (jk)