Südkoreanisches Gericht lehnt Aussetzung der Microsoft-Strafe ab

Der US-Softwarekonzern muss nun 27 Millionen Euro Strafe zahlen und ab 24. August zwei Versionen seines Betriebssystems Windows anbieten.

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Der Seoul High Court hat einen Einspruch des US-Softwarekonzerns Microsoft gegen einen Entscheid der südkoreanischen Kartellwächter abgelehnt. Das Unternehmen wollte vor Gericht einen Aufschub der Strafe erreichen, nach der Microsoft rund 33 Milliarden Won (etwa 27 Millionen Euro) zahlen und ab dem 24. August 2006 unterschiedliche Versionen seines Betriebssystems Windows anbieten soll. Microsoft wollte den Strafvollzug aussetzen lassen, um die Entscheidung der Federal Trade Commission (FTC) vor Gericht anfechten zu können.

Die südkoreanische FTC war im Dezember vorigen Jahres nach vierjährigen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass Microsoft seine Marktmacht missbrauche. Der US-Softwarekonzern habe seine vorherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausgenutzt, um Wettbewerber vom Markt auszuschließen. Gegen diesen Entscheid klagte Microsoft im März.

Microsoft hat laut Medienberichten nach dem Urteil des High Court angekündigt, den Anordnungen der FTC nachzukommen. In einer Windows-Version muss der Softwarehersteller den Media Player, in einer anderen den Instant Messenger von Windows auskoppeln, hatte Südkoreas Wettbewerbsaufsichtsbehörde entschieden. Microsoft will weiterhin Berufung gegen die Entscheidung der Kartellwächter einlegen. (anw)