EU vs. Microsoft: Tägliches Bußgeld kann 3 Millionen Euro erreichen

In Brüsseler EU-Kreisen hieß es, Microsoft müsse mit einem Zwangsgeld in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro pro Tag rechnen, das rückwirkend ab 15. Dezember 2005 fällig wird. Die Kommission könnte erstmals aber auch den Tages-Höchstsatz heraufsetzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Mit einem neuen Millionen-Bußgeld will die EU-Kommission den US-Softwarekonzern Microsoft zwingen, mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Die Kommission wird an diesem Mittwoch über das Bußgeld entscheiden. In Brüsseler EU-Kreisen hieß es gegenüber dpa, Microsoft müsse mit einem Zwangsgeld in Höhe von etwa zwei Millionen Euro pro Tag rechnen, das rückwirkend ab 15. Dezember 2005 fällig wird. Möglicherweise wird die Kommission sogar beschließen, den bisherigen Tages-Höchstsatz von zwei Millionen Euro auf 2,5 oder 3,0 Millionen Euro zu erhöhen, hieß es weiter.

Diese Strafe käme zu einem Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro hinzu, das die Kommission zusätzlich zu Produktauflagen verhängte. Das neue tägliche Zwangsgeld soll Microsoft dazu bringen, die vor zwei Jahren neben der Lieferung einer Windows-Version ohne Media Player geforderte Öffnung des Computer-Betriebssystems Windows und der Protokolle für die Kommunikation mit Windows-Servern für Konkurrenten in die Tat umzusetzen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte in der vergangenen Woche in Berlin gesagt, sie könne sich nichts anderes als ein Bußgeld gegen Microsoft vorstellen.

Die Wettbewerbshüter monieren, dass Microsoft nicht – wie in der Entscheidung im Wettbewerbsverfahren vor gut zwei Jahren verlangt – Windows für mehr Wettbewerb öffnet. Damals hatte die Kommission entschieden, der US-Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol bei PC- Betriebssystemen zu Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht.

Die EU-Kommission wirft Microsoft nun seit einiger Zeit vor, nicht wie gefordert Konkurrenten komplette und genaue Informationen zur Server-Kommunikation zugänglich gemacht zu haben. Microsoft hat dagegen argumentiert, es habe bereits den Auflagen der Kommission Folge geleistet; das Unternehmen werde aber in Kürze noch einmal neues Material vorlegen.

Microsoft hat zudem gegen das Bußgeld und die gegen den Konzern verhängten Produktaufkagen vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz geklagt. In diesem Hauptsacheverfahren hatte Microsoft bei einer Anhörung Ende März in Luxemburg erklärt, es gebe genügend Wettbewerb im Software-Markt. Außerdem seien bestimmte Forderungen der EU – beispielsweise nach Windows ohne den eingebauten Mediaplayer – sinnlos, weil sie an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigingen. Eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren wird aller Voraussicht nach erst in einigen Monaten fallen. Das Gericht hatte zuvor bereits die Aussetzung der Auflagen bis zur Entscheidung abgelehnt.

Zum EU-Kartellverfahren gegen Microsoft siehe auch: