VerbraucherschĂĽtzer werfen Media Markt unlautere Lockangebote vor
Der Bundesverband Verbraucherzentralen nimmt die Zentrale des zur Metro-Gruppe gehörenden Elektronik-Discounters ins Visier.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) will sich mit der Zentrale der Elektronikkette "Media Markt" anlegen. Wie das Branchenmagazin "Werben & Verkaufen" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wollen die Verbraucherschützer verstärkt gegen Lockvogelangebote des zur Metro-Gruppe gehörenden Unternehmens vorgehen.
Anlass ist ein Sonderangebot der Kette vom 2. Januar. Media Markt hatte einen Slimline-DVD-Player für 19 Euro mit dem Werbetext "nur heute" sowohl online als auch mit Anzeigen beworben. Dem Bericht zufolge sollen die Geräte in den Filialen zum Teil schon nach zwei Stunden vergriffen gewesen sein. Das sei "Irreführung der Verbraucher", meint der VZBV. Bereits Ende Mai habe die Berliner Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen einen Rechtsstreit in dieser Sache gegen die Media-Markt-Filiale Lingen gewonnen. Die Filiale war zum dem Zeitpunkt medienrechtlich verantwortlich für die Internet-Seite der Kette und damit für den dortigen Hinweis auf die Preisaktion.
Ermutigt durch den ersten Prozess führt der VZBV nun den Frontalangriff gegen das Hauptquartier. "Für bundesweite Werbung trägt die Verantwortung unseres Erachtens die Holding", heißt es aus der Rechtsabteilung des Verbands. An Stoff fehle es nicht, um die These eines flächendeckenden Lockvogelangebots zu unterfüttern. Die Kunden fühlten sich veralbert. Mehr als 50 Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet sollen im Fall des DVD-Players vor liegen. "Das könnte ein Präzedenzfall werden", so der VZBV. Auch im vergangenen Jahr war die Metro-Tochter wegen einer umstrittenen Werbeaktion ins Visier der Verbraucherschützer geraten.
Die Media-Saturn-Holding, zu der neben Media Markt auch die Handelskette Saturn gehört, war zuletzt auch wegen angeblicher Absprachen mit Chiplieferant Intel ins Gerede geraten. Intels Hauptkonkurrent AMD hat unterdessen bestätigt, eine entsprechende Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht zu haben. (vbr)