US-Richter weist PageRank-Klage gegen Google zurück

Eine Suchmaschine für Kinder hatte Google unter anderem wegen Wettbewerbsverzerrung und Einschränkung der Redefreiheit verklagt, konnte die Vorwürfe nach Meinung des Gerichts aber nicht erhärten.

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Ein US-Gericht hat die Klage eines Internetunternehmens gegen Google zurückgewiesen. Das Online-Angebot Kinderstart.com wirft dem Suchmaschinenbetreiber "monopolistische Praktiken" vor und hatte Google unter anderem wegen Einschränkung der freien Rede und Wettbewerbsverzerrung verklagt. Neben Schadensersatz wollte Kinderstart auch die Zulassung als Sammelklage erreichen. Die Suchmaschine für Kinder war von Google auf den Pagerank Null zurückgestuft worden und hatte dadurch nach eigenen Angaben erhebliche Umsatzeinbußen erlitten.

Richter Jeremy Fogel vom US-Bezirksgericht San Jose (US-Bundesstaat Kalifornien) hat in seiner am gestrigen Donnerstag bekannt gegeben Entscheidung alle neun Vorwürfe des Klägers zurückgewiesen. Nach Meinung des Richters war es dem Unternehmen nicht gelungen, die Vorwürfe ausreichend zu begründen. Nach Berichten in US-Medien deutet Fogel in seiner Begründung aber auch die Möglichkeit an, dass einzelne Punkte der Klage neu formuliert und wieder eingereicht werden könnten. Der Richter hatte besonders darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit anders zu bewerten sei, sollte Google manuell in den Pagerank eingegriffen haben.

Google zeigte sich den Berichten zufolge zufrieden mit der Entscheidung. Auch Kinderstart sieht in der Ablehnung offenbar mehr als eine Niederlage, immerhin habe der Richter die Tür einen Spalt breit offen gelassen. Das Unternehmen will die Klage jetzt neu formulieren und bis zur nächsten Sitzung der Kammer Ende September einreichen. Der Kläger sucht immer noch nach anderen Unternehmen, die sich einer möglichen Sammelklage anschließen wollen. Seine dafür angegebene Kontaktseite ist vom Hoster aus bisher unbekannten Gründen aber deaktiviert worden. (vbr)