US-Kartellwächter werfen Rambus falsches Spiel mit DRAM-Patenten vor
Arglistige Täuschung in den Standardisierungsgremien für DRAM soll dem Chipentwickler einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil bei der Patent-Vermarktung verschafft haben. Die US-Kartellbehörde FTC hat Rambus deswegen nun einstimmig verurteilt.
Der Chipentwickler Rambus habe sich durch die Geheimhaltung von Patenten und zur Patentierung eingereichten Speichertechniken während der Standardisierungsprozesse für DRAM einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschafft, urteilte die Federal Trade Commission (FTC) jetzt in einer einstimmig verabschiedeten Entscheidung. Durch die unlauteren Praktiken habe sich Rambus eine Monopolstellung im Speichermarkt erschlichen und somit gegen Kartellrecht verstoßen.
Mit der aktuellen Erklärung will die US-Kartellbehörde die bereits im Jahr 2002 erstmals gegen Rambus erhobenen Vorwürfe nun in eine endgültige Verurteilung des auf die Entwicklung von Speichertechnologien spezialisierten Unternehmens münden lassen. Wie Rambus konkret zur Verantwortung gezogen werden könne und welche möglichen Regresszahlungen auf das Unternehmen zukommen, hat die FTC noch nicht entschieden. Stattdessen hat die Behörde alle Beteiligten und Betroffenen aufgefordert, bis zum 15. September diesbezügliche Kommentare einzureichen.
Hintergrund der jetzigen Entscheidung sind vier Rambus-Patente zu den weit verbreiteten Speicherstandards SDRAM und DDR-SDRAM, für die das Unternehmen Lizenzgebühren von zahlreichen Herstellern kassiert. Die Zahlungen hatte Rambus zum Teil über wiederholte Patentverletzungsverfahren gegen Hersteller wie Infineon, Micron oder Hynix gerichtlich eingeklagt. Rambus soll aber als Mitglied im Industriegremium JEDEC (Joint Electron Device Engineering Council ) durch arglistige Täuschung gezielt dazu beigetragen haben, dass die verabschiedeten Standards die eigenen Patente einschließen – obwohl es erklärtes Ziel von JEDEC ist, dies nur in Ausnahmefällen zuzulassen.
Das von den Wettbewerbshütern der FTC 2003 angestrengte Verfahren gegen Rambus hatte der oberste Verwaltungsrichter bei der FTC Stephen J. McGuire jedoch Mitte Februar 2004 mit Verweis auf unzureichende Belege für die Vorwürfe beendet. Gegen die aktuelle Entscheidung der Kommission dürfte indes Rambus Einspruch erheben. Denn dem Unternehmen könnten hohe Schadensersatzzahlungen oder auch die Aberkennung der betroffenen DRAM-Patente drohen. 2004 hatte das Europäische Patentamt Rambus schon einmal ein Patent entzogen. (map)