Neue Smartcards beschränken Digital-TV-Wiedergabe

Von Kabel Deutschland ausgegebene Smartcards einer neuen Reihe lassen sich mit den aktuellen CA-Modulen (Conditional Access) nicht mehr auslesen.

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Von
  • Nico Jurran

Von Kabel Deutschland (KDG) ausgegebene Smartcards einer neuen Reihe namens "K02/K09" lassen sich nach Angaben mehrerer heise-online-Leser mit den aktuellen CA-Modulen (Conditional Access) nicht mehr auslesen. Dies hat zur Folge, dass am PC diese Karten nicht in DVB-Lösungen mit Common Interface (CI) betrieben werden können. Zudem spielen auch nicht-zertifizierte Receiver mit CI-Slot und CAM nicht mehr mit. Den betroffenen Anwendern ist damit der Zugang zu verschlüsselten Angeboten verwehrt, was neben Pay-TV-Sender auch grundverschlüsselte Programme wie die der RTL- und der ProSiebenSat.1-Gruppe einschließt.

Nach bislang unbestätigten Aussagen handelt es sich bei den Problemen sozusagen um einen Kollateralschaden, da Kabel Deutschland angeblich nur beabsichtigte, die von Premiere ausgegebenen Receiver des Typs dBox2 mit den neuen Karten nicht mehr zu bedienen. Tatsächlich soll ein Betrieb der K02/K09-Karten in diesen Geräten ebenfalls nicht möglich sein. Die Smartcard vom neuen Typ wird laut Kabel Deutschland aber nicht an Kunden ausgegeben, die bereits im Besitz einer dbox2 sind. Jeder Anwender erhalte weiterhin für seinen Receiver die passende Karte, so ein KDG-Sprecher gegenüber heise online. Insoweit kann man jedem Betroffenen nur raten, eine dbox2 (mit offizieller "Premiere-Seriennummer") zu erwerben, um so KDG zu einem Kartentausch zu bewegen.

Auf Nachfrage bestätigte die Augsburger Firma Mascom, Anbieter der Alphacrypt-CAMs, diesen Sachverhalt. Eine Lösung des Problems scheint kurzfristig nicht in Sicht, da laut Mascom zunächst die technische Seite geprüft werden müsse. Danach sei zu klären, ob eine rechtlich unbedenkliche Lösung für die auf dem Markt befindlichen Module gefunden werden könne. Kabel Deutschland teilte heise online unterdessen mit, dass man den Geräteherstellern schon vor einigen Wochen konkrete Vorgaben für ein offiziellen Kabel-Deutschland-CAM übermittelt habe. Sollte ein solches tatsächlich produziert werden, darf man aber wohl davon ausgehen, dass es den Auflagen der deutschen Jugendschutzgesetze nachkommt – was einige Anwender bei Timeraufnahmen als störend empfinden dürften. (nij)